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Vater teilt altes Foto auf WhatsApp – jetzt droht Haft

Ein 59-Jähriger hat ein 15 Jahre altes Nacktbild seines Sohnes geteilt. Dieser gab gab zwar sein Einverständnis, doch schaltete sich die Polizei ein.

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Man sollte gut überlegen, welche Inhalte man mit der Öffentlichkeit teilt.
Man sollte gut überlegen, welche Inhalte man mit der Öffentlichkeit teilt.
Valentin Wolf / imageBROKER / picturedesk.com

Die Polizei ermittelt gegen einen 59-jährigen Mann aus Bayern. Der Vater hatte letzte Woche auf WhatsApp ein Bild seines Sohnes geteilt. Zu sehen war der sechsjährige Bub mit entblößtem Unterkörper, wie er mit gespreizten Beinen auf dem Sofa saß und mit seinen Geschlechtsteilen spielte. Neben ihm saß ein Mann, der nur eine Unterhose anhatte und den Arm um die Schulter des Buben legte.

Eine Frau, die das Bild bei WhatsApp sah, wandte sich daraufhin an die Polizei. Wegen des Verdachts auf einen möglichen sexuellen Missbrauch nahmen die Behörden die Ermittlungen auf. Die Polizei führte darauf in der Wohnung des Mannes eine Razzia durch. Allerdings wurden dabei auf dem Handy, dem PC oder sonst in der Wohnung keine weiteren strafrechtlich relevanten Bilder gefunden, schreibt die Polizei.

Bild ist 15 Jahre alt

Schließlich wurde geklärt, wie das Foto auf WhatsApp landete. Der zunächst im Raum stehende Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern hat sich nicht bestätigt, schreiben die Faktenprüfer von "Mimikama". Das Bild wurde bereits vor 15 Jahren gemacht. Es zeigt den heute 59-jährigen Vater mit seinem damals sechsjährigen Sohn.

Der heute erwachsene Sohn stolperte vor Kurzem wieder über das Bild und schickte es als Kindheitserinnerung seinem Vater. Dieser wiederum fand am Foto ebenfalls Gefallen und teilte es – in Absprache mit seinem Sohn – als Status bei WhatsApp.

Rechtliche Konsequenzen

Dabei machte sich der Mann offenbar keine weiteren Gedanken, bis die Polizei bei ihm klingelte. Denn für ihn hat das Foto nun auch rechtliche Konsequenzen. Seit dem 1. Juli 2021 ist in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das eine Verschärfung bei den Strafen für Kinderpornografie mit sich bringt.

Der 59-Jährige soll deshalb wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verantwortlich gemacht werden. Ihm droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren, schreibt "Mimikama".

Beim Teilen von Inhalten wie Texten, Fotos und Videos auf sozialen Medien sollte man sich stets der Tragweite seines Handelns bewusst sein. "Auch wenn keine böse Absicht im Vordergrund steht, sollte man sich jeweils genau überlegen, welche möglichen Auswirkungen Inhalte haben und wie diese von anderen interpretiert werden können", so das Fazit des Berichts.

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    Ordnung ist wichtig.
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