Österreich

Sohn (48) tötete Vater: Es war doch kein Mord

Beim "Mordprozess" in St. Pölten kam es zu Mittag zu einer Wendung: Der Ankläger rückte vom Mordvorwurf gegen Martin B. (48) ab.

Heute Redaktion
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Wegen Mordes musste Martin B. am Mittwoch in St. Pölten vors Schwurgericht, sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger hatte von Anfang an nur von Notwehr gesprochen. Und tatsächlich: Aufgrund der geschickten Darstellung des Starverteidigers blieb dem Staatsanwalt nichts anderes übrig, als vom angeklagten Mordvorwurf abzurücken. Der Ankläger sah aber eine schwere Körperverletzung mit fahrlässiger Tötung erfüllt: "Eine Notwehrsituation kann ich beim besten Willen nicht erkennen." Anwalt Arbacher-Stöger plädierte auf Notwehr.

Jetzt haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Es gibt zwei mögliche Ausgänge: Notwehr und eine geringe Strafe für Martin B. oder Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung mit fahrlässiger Tötung (Strafrahmen: ein bis 15 Jahre Haft; vermutliche Strafe zwischen drei und sechs Jahre Haft). Ein Urteil soll es am späten Nachmittag geben.

Wie berichtet war es am 24. März in Obergrafendorf zu einer Rauferei zwischen dem tyrannischen Vater (70) und Sohn Martin B. (48) gekommen. Martin B. wurde dabei verletzt, der 70-Jährige starb.

(Lie)