Österreich

Vater von Behindertem muss Parkstrafe zahlen

Weil der Behinderten-Parkplatz seines Sohnes blockiert war, stellte sich Alfred S. auf den Polizei-Parkplatz. Nun soll er 91 Euro Strafe zahlen.
Heute Redaktion
13.09.2021, 23:01

Wenn Adolf S. (51) den Spruch "die Polizei, dein Freund und Helfer" hört, kann er nur müde lächeln. Denn der Floridsdorfer soll 91 Euro Strafe zahlen, weil er auf einem Polizei-Parkplatz sein Auto abgestellt hatte – mit Genehmigung einer Beamtin.

Der Hintergrund: Adolf S.'s Sohn Sebastian (16) ist seit seiner Geburt zu 100 % behindert, sitzt im Rollstuhl und besitzt einen Behinderten-Parkplatz in der Donaufelder Straße 99 (Floridsdorf) – direkt hinter einem Polizei-Parkplatz. Am 9. Februar 2016 kurz nach 17.30 Uhr – die Kurzparkzone endet um 18 Uhr – kam die Familie heim. Weil Sebastians Behinderten-Parkplatz blockiert war, stellte sich der Vater auf den (freien) Polizei-Parkplatz, der nur für Einsatzwägen vorgesehen ist.

Abstellen am Polizei-Parkplatz: "Kein Problem"

Mutter Sonja (51) ging ins Wachzimmer, um eine Anzeige zu machen und einen Abschleppwagen anzufordern: "Währenddessen holte ich den Rollstuhl meines Sohnes aus dem Kofferraum und setzte ihn hinein. In diesem Moment kam eine Beamtin heraus. Ich fragte sie, ob ich hier kurz stehen bleiben kann, damit ich meinen Sohn und meine Tochter Vanessa schnell in die Wohnung bringen kann. Sie sagte: 'Kein Problem'", erzählt S., der in einem Chemie-Betrieb arbeitet.

Der 51-Jährige brachte seine Kinder in die Wohnung. Als er zum Parkplatz zurück kam, war der Falschparker vom Parkplatz seines Sohnes weg. "Als ich ins Auto stieg, um zurück zu schieben, schrieb mich ein Polizist auf", so S. Wenige Wochen später flatterte dem Floridsdorfer die Strafverfügung ins Haus.

Gericht bestätigt Strafverfügung

Die Familie erhob Einspruch, die Angelegenheit ging vor Gericht. Das Urteil: S. muss die 91 Euro Parkstrafe zahlen. Die Begründung: Auch, wenn das unerlaubte Abstellen des Fahrzeuges von einer Beamtin toleriert wurde, kann S. nicht die Ausnahme des Halte- und Parkverbotes in Anspruch nehmen, da es sich bei seinem Fahrzeug nicht um einen Dienstkraftwagen der Bundespolizei handelt.

"Ich habe niemanden behindert. Bin nicht einmal zehn Minuten dort gestanden – und dann eine Anzeige", ist der 51-Jährige stinksauer. Hinzu kommt: "Die Polizisten stehen im Gegenzug immer wieder in den Parkraum unseres Behinderten-Parkplatzes hinein. Ich hatte schon oft Probleme, den Rollstuhl von Sebastian aus dem Kofferraum zu holen."



(cz)

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