Österreich

Vater wegen Geschenken für Sohn verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia / Symbolfoto

Weil er trotz hoher Schulden und keiner Einkünfte seinem Sohn das eine oder andere Weihnachtspackerl unter den Christbaum legen wollte, ist ein 39-jähriger Mann am Freitag im Straflandesgericht wegen Betrugs zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Er hatte gemeinsam mit seiner Freundin, der Mutter des Buben, bei mehreren Versandhäusern Waren bestellt und dabei jeweils einen falschen Namen und eine nicht ganz korrekte Adresse - nämlich die eines Nachbarn - angegeben.

Vater: 12.000 Euro Schulden, Mutter: 14.000 Euro

Der Mann musste mit einer Invaliditätspension und Schulden von 12.000 Euro auskommen. Weil er und seine beschäftigungslose Freundin, die mit 14.000 Euro in der Kreide stand, die Miete nicht bezahlen konnten, stand die Delogierung aus ihrer Wohnung bevor. In dieser angespannten Situation wollten sie im Vorjahr ihrem Kind wenigstens noch einen unbeschwerten Heiligen Abend ermöglichen.

Sohn bekam Geschenke um 343 Euro

Sie bestellten daher innerhalb einer Woche eine Schultasche, Bekleidung und acht Kinder-DVD im Gesamtwert von 343 Euro. "Ich hab' mir gedacht, wenn eine Mahnung kommt, werd' ich mit denen reden und eine Ratenzahlung vereinbaren", sagte die 43-jährige Mutter im Grauen Haus. "Wie hätte eine Mahnung kommen sollen, wenn Sie einen falschen Namen und eine falsche Adresse angeben?", stellte Richterin Hannelore Pilz fest.

Nachbar zeigte an

Die Betrügereien flogen auf, weil der Nachbar, dessen Adresse das Paar verwendet hatte und den sie gebeten hatten, die Pakete für sie zu übernehmen, stutzig wurde, als der Briefträger ihm das dritte, an einen ihm namentlich unbekannten Empfänger gerichtete Packerl in die Hand drückte. Er ging zur Polizei und erstattete Anzeige.

Mutter ging frei

Der 39-jährige Angeklagte war mit der über ihn verhängten Bewährungsstrafe einverstanden. Da seine Lebensgefährtin (Verteidiger: Normann Hofstätter) im Unterschied zu ihm keine Vorstrafen aufwies, kam sie mit einer Diversion und ohne Strafe davon: Falls sie in den nächsten zwei Jahren die noch offene Summe - einen Teil des Schadens hat das Paar mittlerweile gut gemacht - an die Gläubiger bezahlt, gilt sie weiterhin als gerichtlich unbescholten.

APA/red.