Am 8. November des Vorjahres steckte ein 47-jähriger Vater sein Haus in Sieggraben (Bgld.) in Brand. Seine Noch-Ehefrau Daniela hatte ihm zuvor angekündigt, dass sie die Scheidung wollte, was er nicht akzeptierte. Nach einer Wegweisung, die nach 14 Tagen bereits aufgehoben wurde, zündete der Baggerfahrer das Einfamilienhaus an. Die 42-Jährige und die beiden gemeinsamen Buben (4 und 8) waren zum Glück nicht daheim.
Die 12-jährige Ehe des Paares sei durch Eifersucht und Psychoterror des Burgenländers geprägt gewesen, schilderte die verzweifelte Mutter gegenüber dem ORF. Sie und ihre Kinder sind seit dem Brand obdachlos, das Haus ist nicht mehr bewohnbar.
Am Montag musste sich der Angeklagte vor einem Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Zuvor schon hatte er umfassend gestanden. Beim Prozess erklärte der zweifache Vater, er habe "den psychischen Druck nicht mehr ausgehalten". Seine Frau Daniela habe die Scheidung gewollt und dabei erklärt, er solle "auf die Obsorge für die Buben verzichten". Da habe er Rot gesehen und einen "großen Blödsinn" gemacht. Den Brandanschlag auf das Haus der Familie bereue er zutiefst, er würde die Tat "gerne rückgängig machen."
Staatsanwalt Christian Petö verwies beim Prozess jedoch darauf, dass die Tat wohl geplant war, und nicht aus Verzweiflung geschah. Der Angeklagte habe sich laut Aussagen seiner Noch-Ehefrau am Nachmittag vor der Brandstiftung "komisch verhalten". So habe er etwa auf dem Dachboden, wo sich wenige Stunden später einer der Brandherde ausbreitete, "aufräumen" wollen. Auch habe der 47-Jährige bereits früher bei einem Streit angekündigt, man werde "in der Zeitung davon lesen", wenn er mit ihr "fertig ist".
Hilfe für Betroffene
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Der Baggerfahrer wurde nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Seiner Ex-Frau Daniela muss er 10.000 Euro zahlen, ebenso wie der Versicherung. Es gilt die Unschuldsvermutung.