Kunden aufgepasst

Paar soll für Mini-Strecke mit Wiener Taxi 30 € zahlen

In der Wiener City entlarvt ein Taxler eine dubiose Masche: Chauffeure sollen an Hotspots horrende Fixpreise verlangen. Eigentlich ist das verboten.
Robert Cajic
17.12.2024, 21:04
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Verschiedenste Transportunternehmen machen herkömmlichen Taxibetrieben bereits seit Jahren enorme Konkurrenz, drücken die Preise teils immer weiter nach unten. Bei einem Taxistand im 1. Wiener Bezirk entlarvte ein Chauffeur nun eine dubiose Masche: Kunden werden für Dienste bei Taxistandplätzen horrende Fixpreise angeboten.

Wer diese nicht akzeptiert, muss in ein anderes Auto steigen. Das ist aber nicht erlaubt, erklärt die Wirtschaftskammer Wien im "Heute"-Talk.

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Für jedes Foto in "Heute" oder jedes Video auf "Heute.at" gibt es 50 Euro.So geht's

30 Euro für 1,8 Kilometer

"Heute"-Leser Semir* (Name von der Redaktion geändert) ist seit Jahren Taxifahrer und war kürzlich besonders aufmerksam, denn: Wiederholt bemerkte der Lenker, dass Fahrten bei Standplätzen zu Wucher-Preisen "ausgehandelt" werden. Am 11. Dezember sollte ein Paar am späten Abend für eine Strecke von 1,8 Kilometern stolze 30 Euro hinblättern. Die potenzielle Kundschaft lehnte ab.

Semir stand mit seinem Wagen direkt dahinter und fragte das Paar, was passiert sei. Sie bestätigten: Ihnen wurde eine Fahrt für 30 Euro angeboten. Ein Leservideo zeigt alles.

Bei Verstößen: Das musst du tun

Die Vorgehensweise des Taxlers ist verboten. Der Grund: Die Wiener Taxi-Verordnungen schreiben vor, dass für Fahrten, die bei einem Standplatz beginnen, ausschließlich die Abrechnung über Taxameter erlaubt istFür Semir ist der Fall klar, dieselbe Masche sah der langjährige Chauffeur bereits zu oft. Er möchte Anzeige erstatten.

„Das ist Betrug! Schwarzfahrer, manipulierte Taxameter und Fixpreise – wegen solchen Leuten haben wir riesige Probleme in unserem Job!“
SemirWiener Taxifahrer

Die Taxi-Innung der Wirtschaftskammer Wien empfiehlt gegenüber "Heute" , Verstöße unter der Homepage taxifeedback.at zu melden, damit dem Vorfall nachgegangen werden kann. Außerdem informiert die Wirtschaftskammer über die wesentlichen Rechte von Fahrgästen. Demnach müssen am Armaturenbrett von Taxis jeweils der Name der Firma, die Adresse, das Kennzeichen sowie der Taxiausweis sichtbar sein.

Das sind die Rechte von Kunden

Auf der Rechnung ist Folgendes zu beachten: Die Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens sowie die Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers müssen ersichtlich sein.

Außerdem können Kunden immer mit Karte zahlen. Stets gilt auch die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Kunden an ihr Ziel bringen, außer sie rauchen im Auto oder wirken aggressiv. Das Taxi muss ebenso immer den schnellsten Weg wählen, außer Fahrgäste wollen eine andere Route befahren.

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Der Chauffeur muss gegebenenfalls beim Ein- und Aussteigen sowie beim Gepäck helfen. Und zu guter Letzt: Sitzplätze, der Fußraum sowie der Kofferraum müssen für Fahrgäste frei sein.

{title && {title} } rca, {title && {title} } Akt. 17.12.2024, 21:21, 17.12.2024, 21:04
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