77 Prozent der Unternehmen nehmen derzeit freiwillig an den Verfahren der Verbraucherschlichtung teil. Geht es nach Obmann Hermann Germ, soll dies bald zur Pflicht werden. "Damit würde man den Frust vieler Konsumenten über eine allfällige Nichtteilnahme von Unternehmen beseitigen", sagt er.
77 Prozent der Unternehmen nehmen derzeit freiwillig an den Verfahren der Verbraucherschlichtung teil. Geht es nach Obmann Hermann Germ, soll dies bald zur Pflicht werden. "Damit würde man den Frust vieler Konsumenten über eine allfällige Nichtteilnahme von Unternehmen beseitigen", sagt er.
Seit 2016 gibt es die Verbraucherschlichtung. Das Service wird von Konsumenten bereits gut angenommen. "95 Fälle hat man im vergangenen Jahr bearbeitet. 39 davon wurden bereits abgeschlossen und dabei 78.765 Euro für die Konsumenten erkämpft", freut sich SP-Landesvize Karin Renner.
Neben ersten Terminen für regionale Sprechstunden, die gerade koordiniert werden, wünscht sich Obmann Hermann Germ eine Pflicht-Teilnahme an Gesprächen für Unternehmen, denn derzeit basiert sie auf Freiwilligkeit. Quote: 77 Prozent. "Trotzdem würde man mit einer Pflicht zur Teilnahme den Frust vieler Konsumenten über eine allfällige Nichtteilnahme von Unternehmen beseitigen. Dies wäre dem Abbau von möglichen Vorurteilen der Verbraucherschlichtung gegenüber dienlich – auch für Unternehmen, die sich damit vielleicht unnötige Gerichtsverfahren ersparen könnten."
Grundsätzlich hilft die Verbraucher-Schlichtung in mannigfaltigen Angelegenheiten: Konsumenten können sich an sie wenden, wenn es um ein gröberes Problem, wie beispielsweise Fremdwährungskredite, geht, aber auch wenn die Traumreise zum Albtraum wird oder der Fernseher plötzlich nicht mehr funktioniert.