Österreich

Verbrecher müssen für Beute Steuer zahlen

Bizarr, aber wahr: Weil Geld nicht stinkt, will die Finanz von fetten Einnahmen aus Straftaten was abhaben.
Heute Redaktion
14.09.2021, 00:25

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Vor dem Finanzamt auch. Was vor allem Wirtschaftskriminellen immer öfter die Tränen in die Augen treibt.

Jüngstes Beispiel: Heinz G. war viele Jahre Direktor einer Raika im Kärntner Lavanttal. Dann kam auf, dass der Banker mehr als sechs Millionen Euro von Kunden veruntreut hat. Seine Strafe – 4,5 Jahre Haft – saß er ab. Aber Ende April stand der 63-Jährige erneut vor Gericht. Das Finanzamt hatte ihn angezeigt, weil er für das abgezweigte Geld keine Einkommensteuer bezahlt hat.

450.000 Strafe wegen Steuerhinterziehung

Prompt klagte die Staatsanwaltschaft Heinz G. wegen "gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung" in der Höhe von 960.000 Euro an. Höchststrafe: der dreifache Betrag der Schadenssumme. So gesehen kam der Ex-Banker mit 450.000 Euro Geldbuße (plus 14 Monate bedingte Haft) noch billig weg.

Trotzdem schluchzte er nach dem Urteil wie ein Kind. Und sein Anwalt schüttelte den Kopf: "Mein Mandant konnte doch nicht wissen, dass er für gefladertes Geld Steuer zahlen muss".

Illegale Einkünfte in der Steuererklärung?

Tatsächlich hatte Richter Gerhard Pöltinger beim Prozess einem Steuerfahnder im Zeugenstand launig vorgeschlagen: "Vielleicht sollten Sie in den Formularen die Rubrik ,illegale Einkünfte' einführen." Schwarzer Humor. Denn kein Betrüger würde sich in der Steuererklärung outen.

Aber gängige Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist auch so: Einkünfte aus kriminellen Handlungen sind steuerpflichtig! Und das aus gutem Grund, heißt es dazu im Finanzministerum: "Es wäre ja doppeltes Unrecht, wenn ein ordentlicher Kaufmann Steuer zahlen muss, ein Straftäter aber nicht."

Knackpunkt: "gewerbsmäßige Straftat"

Einschränkung: Finanzämter sind nur hinter kriminellen Einnahmen her, die "gewerbsmäßig" (regelmäßig über längere Zeit hinweg) erbeutet werden. Was bedeutet: Ein Gelegenheitsdieb kommt mit der Haftstrafe davon – ein Großbetrüger muss danach auch noch finanziell bluten.

Und in Zeiten steigender Wirtschaftskriminalität ist die Finanz immer öfter im Schulterschluss mit der Justiz. Ex-ÖOC-Generalsekretär Heinz J. (66) hat's erfahren: Fünf Jahre Gefängnis, weil er drei Millionen Euro abgezweigt hat. Danach ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen. Strafe: 450.000 Euro. Der einstige Spitzenfunktionär wird heute bis aufs Existenzminimum gepfändet.

Betriebsausgaben eines Zuhälters

Weil Geld nicht stinkt, will die Finanz sogar an den Einnahmen eines brutalen Zuhälters mitnaschen. Der Mann (50) hat eine Litauerin nach Österreich gelockt und über lange Zeit hinweg auf den Strich geprügelt. Seine Strafe: sechs Jahre Haft.

Im einem weiteren Prozess fordert das Finanzamt von dem Peiniger 300.000 Euro Einkommensteuer. Denn sein Opfer hat im Schnitt pro Tag vier Freier bedient, von jedem 120 Euro kassiert – und die Einnahmen immer abgeliefert. Bizarr, aber wahr: Der Zuhälter macht jetzt Betriebsausgaben (Transporte der Frau zu Bordellen) geltend, wirkt im Steuerverfahren aber eher eingeschüchtert als ausgekocht.

Was hinführt zur guten Seite von fiskalischem Appetit auf Beute – der möglichen Abschreckung. Denn der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Mittel, jeden Menschen zu schocken.

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