Österreich

Verdächtige müssen Polizistin Schadenersatz zahlen

Heute Redaktion
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Bild: Ian Ehm

Weil sich eine Salzburger Polizistin bei der Verfolgung zweier Verdächtiger Ende 2013 verletzte, müssen die Geflüchteten ihr nun 20.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das entschied der Oberste Gerichtshof in dritter Instanz.

Die Verfolgungsjagd hatte sich Ende Juni 2013 in Salzburg zugetragen. Nach einer Rauferei am Rudolfskai waren die zwei Verdächtigen entgegen der Aufforderung der Polizistin geflohen. Die Beamtin hatte die Verfolgung aufgenommen. An der Absperrung einer Baustelle stürzte sie jedoch und zog sich dabei eine schwere Knieverletzung zu. Sie musste sich einer Operation unterziehen und war 100 Tage lang im Krankenstand.

In erster und zweiter Instanz war die Schadenersatzklage der Beamtin vor dem Landesgericht Salzburg und dem Oberlandesgericht Linz noch abgewiesen worden. Der Oberste Gerichtshof gab ihr nun aber recht.

Für erhöhte Gefährdung verantwortlich

Die Klage der sei berechtigt, so die OGH-Begründung. Durch ihre Flucht hätten die Verdächtigen die Verfolgungsjagd und damit erhöhte Gefährdung der Beamtin erforderlich gemacht. Die jungen Männer seien weiter geflüchtet, obwohl die Polizistin sie aufgefordert habe, stehen zu bleiben. Eine Zivilrichterin sprach der Klägerin bereits 12.500 Euro Schmerzensgeld, 3.383 Euro Verdienstentgang und 3.750 Euro für den Pflegebedarf zu.