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Verfassungsgericht könnte Streuner noch retten

Heute Redaktion
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Bild: AP

Seit Wochen gehen die Emotionen hoch: Nachdem ein Straßenhund in Bukarest einen 4-Jährigen totbiss, verabschiedete das Parlament mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz, dass das Töten der Streuner unter bestimmten Umständen erlaubt. Für die 65.000 wild herumlaufenden Hunde gibt es nur noch eine Chance: Das Verfassungsgericht könnte das Gesetz noch kippen!

. Für die 65.000 wild herumlaufenden Hunde gibt es nur noch eine Chance: Das Verfassungsgericht könnte das Gesetz noch kippen!

Die massenhafte Tötung von Straßenhunden in Rumänien ist vorerst aufgeschoben. Das neue Gesetz gegen streunende Vierbeiner könne erst in Kraft treten, wenn das Verfassungsgericht dazu Stellung genommen habe, sagte eine Sprecherin des rumänischen Staatspräsidenten Traian Basescu am Montag. Erst danach könne der Staatschef entscheiden, ob er das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft treten lässt oder an das Parlament zurückverweist. Zuvor hatten 30 Abgeordnete beantragt, das Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

Wer nicht adoptiert wird, stirbt

Der Entwurf sieht vor, dass die Kommunen die eingefangenen Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern dürfen. Vorgesehen war zudem, dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen, die diesen keine Qual verursachen.

Solange dieses Gesetz nicht in Kraft ist, gilt wie bisher, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in Bukarest leben etwa 65.000 Straßenhunde. Jährlich werden tausende Menschen von Tieren gebissen, die aggressiv ihre Territorien verteidigen.

APA/red.

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