Wirtschaft

Rauchverbot in Lokalen könnte nun doch kommen

Heute Redaktion
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Das umstrittene Gesetz, das Rauchen in der Gastronomie zulässt, könnte wackeln. Der Verfassungsgerichtshof prüft Anträge einer Teenagerin und ihrem Vater, zwei Wirten und der Wiener Landesregierung.

Etappensieg für Rauch-Gegner. Der Verfassungsgerichtshof hat für Mittwoch, den 5. Dezember, eine mündliche Verhandlung angesetzt. Die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie, das ab dem 1. Mai 2018 gelten hätte sollen, soll überprüft werden.

Die diesbezüglichen Anträge haben zwei Gastronomiebetriebe, eine jugendliche Nichtraucherin und deren Vater sowie die Wiener Landesregierung eingebracht.

„Die mündliche Verhandlung sind ein deutliches Zeichen, dass der Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie kritisch prüft", erklärt Rechtsanwalt Gerald Otto gegenüber „Heute.at". Das zeige, dass der Gerichtshof „gewisse Bedenken" habe und sich die „Sache näher anschauen" wolle.

"Schöner Fortschritt"

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Eine Sache werde besonders spannend, meint Anwalt Otto. Der Verfassungsgerichtshof werde prüfen, ob in den Nichtraucherbereichen von Lokalen, in denen geraucht werden darf, eine besonders hohe Schadstoffbelastung bestehe. „Dazu wird ein kompetenter Universitätsprofessor vom Institut für Umwelthygiene befragt werden", freut sich Otto. Der Gerichtshof wolle sich offenbar mit den inhaltlichen Argumenten der Rauch-Gegner auseinandersetzen. „Das ist ein schöner Fortschritt", so Otto. Der Verfassungsgerichtshof hätte die Verhandlung gar nicht aufnehmen müssen.

"Gute Chancen"

Wie schätzt der Anwalt die Chancen für einen juristischen Sieg ein? „Inhaltlich sehe ich gute Chancen", meint Otto. Der Verfassungsgerichtshof werde das ursprünglich geplante Rauchverbot in der Gastronomie wieder in Kraft setzen, hofft er.

Verzerrter Wettbewerb

Der Wiener Gastronom Markus Artner ist einer der Betreiber der Anti-Rauch-Kampagne in der Gastronomie. „In meinen Restaurants wird zum Schutz meiner Gäste und Arbeitnehmer zwar schon lange nicht geraucht, doch sollten die durch die Ausnahmebestimmung bestehenden Wettbewerbsverzerrungen endlich beseitigt werden", hofft Artner gegenüber „Heute.at". Raucherlokale seien jetzt klar im Vorteil. „Vor allem aber wünsche ich mir als Vater einer jugendlichen Tochter zu ihrem Schutz auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie."

"Bananenrepublik"

Er habe sich auf das ursprünglich angekündigte Rauchverbot verlassen und deshalb teure Umbauarbeiten durchgeführt. Dann sei mit der neuen Regierung über Nacht alles wieder anders gewesen. „Das ist ja wie in einer Bananenrepublik", klagt Artner, es gebe keine Rechtssicherheit. Er hoffe jedenfalls, dass der Verfassungsgerichtshof kläre, ob die Regierung verfassungswidrig entschieden habe oder nicht.

Es sei ein „Riesen-Erfolg", dass es überhaupt zu der Verhandlung komme, freut sich der Gastronom. Er sehe „gute Chancen", dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Sinn entscheiden werde.

(GP)