Österreich

Verfassungsjurist: See-Verordnung "unzulässig"

Heute Redaktion
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Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält die aktuellen Zutrittsbeschränkungen in Seebädern am Neusiedler See aufgrund des Coronavirus für unzulässig.

Die Zutrittsbeschränkungen für die Seebäder am Neusiedler See im Burgenland gelten weiterhin. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen. Diese Regelung kritisiert der Verfassungsjurist Heinz Mayer als unzulässig.

Diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich". "Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren", sagte Mayer am Freitag gegenüber der APA. Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes auszuschließen, halte er allerdings nicht für verfassungskonform.

Polizei überwacht Einhaltung

Die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See wird von der Polizei kontrolliert, teilte Brigitte Novosel vom burgenländischen Koordinationsstab Coronavirus am Freitag auf APA-Anfrage mit.

Es seien allerdings keine verstärkten Kontrollen angeordnet. Die Polizei werde die Aufgabe im Rahmen der generellen Überwachung der Coronavirus-Maßnahmen übernehmen.

"Man muss keinen Meldezettel mithaben"

Die 15-Kilometer-Regelung werde von der Stelle aus gemessen, an der die Person angetroffen wurde. Der Wohnsitz oder Nebenwohnsitz dürfe nicht mehr als 15 Kilometer Luftlinie von diesem Standort entfernt sein. Wo eine Person ihren Wohnsitz habe, werde über das geografische Informationssytem (GIS) kontrolliert. "Man muss natürlich keinen Meldezettel mithaben", betonte Novosel.