Welt

Verfolgte Homosexuelle haben Anspruch auf Asyl

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:50

Wenn über einen Homosexuellen in seiner Heimat eine Haftstrafe wegen seiner sexuellen Orientierung verhängt wird, gilt er als Flüchtling gemäß Genfer Konvention.

Das entsprechende EuGH-Urteil ist am Donnerstag in Luxemburg verkündet worden. Im konkreten Fall hatten drei Schwule aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um eine Anerkennung als Flüchtlinge gestritten. . Das höchste Gericht des Landes, der Staatsrat, hatte den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung gebeten.

"Andersartige" Gruppe

Der Gerichtshof stellte fest, dass Homosexuelle eine "soziale Gruppe" im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Begründung: Die sexuelle Ausrichtung ist ein so bedeutsames Merkmal für einen Menschen, dass er nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten. Zielten strafrechtliche Bestimmungen speziell auf Homosexuelle ab, müssten sie daher als eine "soziale Gruppe" angesehen werden, "die von der sie Gesellschaft als andersartig betrachtet wird".

Laut Urteil ist die Androhung von Strafen allein aber noch kein für Asyl ausreichender Eingriff in die Grundrechte von Homosexuellen. Schutz vor Verfolgung müssen ihnen die EU-Mitgliedstaaten erst dann gewähren, wenn Freiheitsstrafen in den jeweiligen Herkunftsländern auch "tatsächlich verhängt werden".

Keine Geheimhaltungspflicht

Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Asylbehörden von einem Flüchtling überdies nicht verlangen, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder sich bei ihrem Ausleben zurückhält, um eine Verfolgung zu vermeiden. Das würde der Bedeutung der sexuellen Orientierung für die Identität eines Menschen widersprechen.

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