Österreich

Vergewaltiger (44) gab Opfer (15) die Schuld

Heute Redaktion
Teilen

Für jedes Jahr, das sein Opfer alt war, bekam der Deutsche vom Grazer Gericht ein Jahr aufgebrummt. Der Deutsche hatte vor Gericht sogar noch frech gelogen und wollte der 15-Jährigen die Schuld für ihre Entführung in die Schuhe schieben. Kein Wunder, dass die Schöffen ihn nicht nur hinter Gitter, sondern auch in einer Anstalt sehen wollten.

Der 44-jährige Mann entführte im Vorjahr ein 15-jähriges Mädchen, das sich gutgläubig als Babysitterin angeboten hatte. Dann vergewaltigte der um fast 30 Jahre ältere sein minderjähriges Opfer. Der Mann hatte per Annonce eine Babysitterin gesucht, die 15-Jährige hatte geantwortet. Der Vergewaltiger packte das Mädchen ins Auto und fuhr mit ihr nach Slowenien, dort verging er sich an ihr.

Trotz der gegen ihn vorliegenden Beweise, gestand der Täter nichts.  Die Gutachterin bescheinigte ihm Zurechnungsfähigkeit und "hohe Gefährlichkeit". Der Angeklagte hat bereits 23 Jahre wegen sexueller Nötigung und diverser anderer Delikte in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf dem Buckel. Unmittelbar nach der Tat gestand er, bei der Verhandlung sah aber alles anders aus, er fühlte sich "im Prinzip nicht schuldig".

Vergewaltiger wollte Opfer als böse Täterin darstellen

. Aber die Mutter berichtete, dass sie mit der Tochter telefoniert und gehört hatte, dass sie weinte und der Mann im Hintergrund verlangte, dass sie ihr Handy ausschaltet. Trotzdem log der Mann weiter, dass sich die Balken bogen und gab nichts zu.

Auch für die Pistole im Auto - eine Schreckschusswaffe - hatte der Täter eine Ausrede parat. "Das ist ein Firmenwagen, die wird ein Vorgänger liegen gelassen haben", meinte der Angeklagte. Wahrscheinlichkeit für eine weitere Vergewaltigung: 90 Prozent

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, sprach aber von einer "Werwolf-Mentalität", die bedinge, dass er sich an allen schadlos halten möchte, so Kastner. "Er erniedrigt andere sexuell, um sich selbst stärker zu fühlen", schilderte die Gutachterin. Demzufolge stellte sie ihm auch eine sehr schlechte Prognose aus: Die Wahrscheinlichkeit betrage 90 Prozent, dass er in den nächsten zehn Jahren wieder ein Sexualdelikt begeht.

15 Jahre Haft und ab in die Anstalt

Die Schöffen am Grazer Straflandesgericht verlangten die Höchststrafe und brummten dem Täter diese auch auf. Nicht nur, dass der Mann für die nächsten eineinhalb Jahrzehnte die Sonne durch Schwedische Gardinen sehen wird, die Schöffen verfügten außerdem, dass der 44-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.