Österreich

Vergewaltiger darf nach Haft Mädchen trainieren

Heute Redaktion
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Ein 66-jähriger Mann, der unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger rechtskräftig verurteilt ist, darf nach der Verbüßung seiner Haftstrafe wieder als Schwimmtrainer tätig sein. Zu dieser Entscheidung gelangte am Donnerstag das Landesgericht Feldkirch, wie Vorarlberger Medien am Freitag berichteten.

Das Schöffengericht wies das von der Staatsanwaltschaft beantragte unbefristete Tätigkeitsverbot ab. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der 66-Jährige war im April 2012 zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor rund 15 Jahren fünf Mädchen sexuell missbraucht und eines davon mehrfach vergewaltigt haben soll. Bei der vergewaltigten Minderjährigen handelte es sich um eine Schwimmerin des ehemaligen Schwimmtrainers, der die Vorwürfe vehement abstritt.

Das Landesgericht Feldkirch als Erstgericht hatte ein unbefristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen, dieses wurde aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) wieder aufgehoben und musste am Donnerstag neu verhandelt werden. Richter Peter Mück erklärte, dass der Mann voraussichtlich erst im Alter von 70 Jahren aus der Haft entlassen und wegen seines hohen Alters wohl keine Anstellung als Schwimmtrainer mehr finden werde. Die Voraussetzungen für ein unbefristetes Tätigkeitsverbot seien nicht gegeben.

Ebenfalls neu beurteilt werden musste die Einziehung der Festplatten des Mannes, auf denen sich kinderpornografisches Material befand. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vernichtung der Festplatten beantragt, aber auch diesem Ansinnen wurde nicht stattgegeben. Das Landesgericht wird die Festplatten in Dauerverwahrung nehmen. Damit könnte der 66-Jährige unbedenkliche Daten jederzeit auf eigene Kosten kopieren lassen.