Österreich

Vergewaltiger trotz Rückfallgefahr in Freiheit

Heute Redaktion
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Bild: Archiv

Skandalöses Detail um den Vergewaltiger, der seine Strafe in seinen eigenen vier Wänden absitzen darf. Die Justizanstalt Salzburg, die ursprünglich über den Antrag des Mannes zu entscheiden hatte, hatte die Fußfessel noch wegen Rückfallgefahr abgelehnt.

Ausschlaggebend dafür war eine Stellungnahme der Begutachtungs-und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Meinung seit Einführung der elektronischen Fußfessel im September 2010 immer dann eingeholt wird, wenn Sexualstraftäter oder wegen Tötungsdelikten Verurteilte um eine Fußfessel ansuchen. Beim Hundetrainer fielen bei einigen Testgutachten die Ergebnisse derart aus, dass die Leitung der Justizanstalt Salzburg erhebliche Bedenken hatte, diesem die Fußfessel zu genehmigen. Sein Antrag wurde daher zurückgewiesen.

Dagegen legte der Mann Beschwerde ein, und tatsächlich drehte die Vollzugskammer am Oberlandesgericht Linz die Entscheidung um. "Wir müssen daher nun den elektronisch überwachten Hausarrest unter den erteilten Auflagen durchführen", so Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion, am Mittwoch.

Kein Kommentar aus dem Justizministerium

Im Justizministerium wollte man den Umstand, dass der Vergewaltiger einer Minderjährigen damit keinen Tag ins Gefängnis muss, nicht kommentieren. "Gerichtliche Verurteilungen und Vollzugsanordnungen sind Entscheidungen der unabhängigen Justiz", sagte Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger. Auch zur über den Hundeausbildner verhängten, vergleichsweise milden Strafe wollte sie aus demselben Grund nicht Stellung beziehen: "Richter bewegen sich mit ihren Urteilen innerhalb eines Strafrahmens und schauen im Einzelfall, welche Strafe angemessen ist."

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