Der Fall hat für großes Aufsehen gesorgt: Ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter aus Salzburg durfte den unbedingten, für sechs Monate festgesetzten Anteil seiner insgesamt zweijährigen Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Morgen, Freitag, wird der 52-jährige Mann aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vorzeitig bedingt aus dem Hausarrest entlassen.
durfte den unbedingten, für sechs Monate festgesetzten Anteil seiner insgesamt zweijährigen Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Morgen, Freitag, wird der 52-jährige Mann aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vorzeitig bedingt aus dem Hausarrest entlassen.
"Mein Mandant hofft, dass er von niemandem verfolgt oder gestalkt wird", zeigte sich der Anwalt besorgt. Bevor der ehemaliger Hundetrainer im November 2012 den Hausarrest antrat, waren im Sommer Flugblätter in seiner Wohngegend verteilt worden, in denen er als "Kinderschänder" beschimpft wurde.
Der Salzburger wird nun am 29. März als "freier Mann" zu einem Prozess am Landesgericht Salzburg kommen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen gefährlicher Drohung an, nachdem das mittlerweile 22-jährige Vergewaltigungsopfer den Salzburger im vergangenen November angezeigt hatte. Sie warf ihm vor, er habe sie am 21. März 2012 - noch Monate bevor bei ihm die elektronische Fußfessel angebracht wurde - mit dem Umbringen bedroht. Der 52-Jährige wies den Vorwurf vehement zurück.
Fußfessel seit Mitte November
Der Ex-Trainer hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15-bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde darum zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt. Mitte November wurde sie ihm angebracht.
Das Landesgericht Salzburg hat dann im Jänner entschieden, dass der 52-Jährige nach Verbüßung von zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus dem elektronischen Hausarrest entlassen wird. Er musste die Fußfessel demzufolge statt sechs Monaten nur insgesamt vier Monate tragen. Das Oberlandesgericht Linz hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg, die Auflagen für die bedingte Entlassung forderte, nicht Folge gegeben.