Österreich

Vergewaltigte geschockt über Fußfessel-Urteil

Heute Redaktion
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Bild: Archiv

Zu einem ausgewachsenen Jusizskandal scheint sich der Fall eines Salzburger Hundetrainers zu entwickeln, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Mädchens zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte. Das dieser nun per Fußfessel "davonkommen" soll, schockt sein Opfer.

Zu einem ausgewachsenen Jusizskandal scheint sich der Fall eines Salzburger Hundetrainers zu entwickeln, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Mädchens zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte. Das dieser nun per Fußfessel "davonkommen" soll, schockt sein Opfer.

"Wie ich das erfahren habe, war ich sprachlos", erklärt das Vergealtigungsopfer im ORF-Interview. Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz darf der Täter nun den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Die Justizanstalt Salzburg, die ursprünglich über den Antrag des Mannes zu entscheiden hatte, hatte die Fußfessel noch wegen Rückfallgefahr abgelehnt.

"Das ist ein Signal für die Opfer, dass sie gar nicht anzeigen brauchen, weil der Täter eh eine milde Strafe bekommt. Frauen bekommen vermittelt: Zeig' ja nicht an, weil der Täter ist sowieso im Recht. Die Justiz schenkt ihm alles, er kann machen was er will", so das Vergewaltigungsopfer. Als sie von dem Entscheid erfahren habe, sei sie sprachlos gewesen, die Vergewaltigungen kämen ihr immer wieder in Erinnerung.

Massive Kritik am Umgang der Justiz mit dem Sexualstraftäter kam auch von der FPÖ, der FPK und dem BZÖ. "Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt", empörte sich die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Für den stellvertretenden FPK-Obmann Christian Ragger "ist etwas faul in unserem Rechtsstaat, wenn ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf". BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz ortete "einen wirklichen und unverständlichen Justizskandal".