Österreich

15-Jährige vergewaltigt: 12 Jahre Haft für Peiniger

Ein 25-jähriger Zeitungszusteller wurde in Wien wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen zu zwölf Jahren Haft und 13.200 Euro verurteilt.

Heute Redaktion
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Das Wiener Straflandesgericht hat am Montag den 25-jährigen Sukhraj S. wegen Vergewaltigung verurteilt. Der Zeitungsausträger wurde für schuldig befunden, das heute 16-jährige Mädchen in Wien-Simmering in seinem Kastenwagen vergewaltigt zu habe.

UPDATE: Vergewaltiger flüchtete nach Urteil

Der Angeklagte hatte die Tat abgestritten und behauptet einvernehmlichen Sex mit ihr gehabt zu haben. Die 16-Jährige habe ihm vielmehr angedroht, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen, falls er ihr nicht sein Handy gebe, behauptete er im Prozess.

"Er hat versprochen, mich nach Hause zu bringen"

Der Zeitungszusteller hatte das Mädchen im Dezember 2017 alkoholisiert auf einer Straße aufgelesen. Die Anschuldigung der Jugendlichen: "Er hat versprochen, mich nach Hause zu bringen. Dann ist er aber wohin gefahren, wo es dunkel war, hat mir die Hose heruntergerissen, mich auf seinen Schoß gesetzt und vergewaltigt."

Der 25-Jährige im Juni zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Grund: Das Gericht sah weder Wiederholungs- noch Fluchtgefahr.

Angeklagter stritt Geschlechtsverkehr ab

Der Angeklagte hatte zunächst abgestritten, überhaupt Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gehabt zu haben. "Er ging davon aus, dass einem Asylwerber niemand glauben würde", so dessen Verteidiger Niki Rast. Erst als DNA-Spuren dies bewiesen, sprach er von einvernehmlichem Sex. Das glaubte ihm der Schöffensenat nicht.

Er verurteilte Sukhraj S. zu zwölf Jahren Haft sowie 13.200 Euro Schmerzensgeld. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Schöffensenat zwölf Jahre schuld- und tatangemessen. Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes berücksichtigt, erschwerend war demgegenüber, "dass Sie keinerlei Reue gezeigt haben", wie der Richter darlegte. Außerdem nutzte der Zeitungszusteller nach Ansicht des Gerichts "die Wehrlosigkeit des alkoholisierten Opfers aus", wie der Vorsitzende bemerkte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red)

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