Österreich

Vergewaltigungsprozess: Freisprüche rechtskräftig

Die zwei 19-jährigen Asylwerber, die wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährige vor Gericht standen sind nun rechtskräftig freigesprochen worden.

Heute Redaktion
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Die umstrittenen Urteile sind rechtskräftig. Die zwei 19-jährigen Asylwerber, denen die Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln vorgeworfen wurde, sind nicht schuldig.

Die Freisprüche hatten Ende März für viel Wirbel in sozialen Netzwerken und Unverständnis auf Seiten der Geschädigten gesorgt: "Das ist ein Wahnsinn fürs Mädchen", sagte ihr Anwalt Ewald Stadler damals.

Gericht hat entschieden

Die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde nun jedoch abgewiesen. Die Urteile sind damit rechtskräftig, die beiden Angeklagten freigesprochen. Auch eine Neuauflage des Verfahrens ist damit vom Tisch.

"Für einen neuen Prozess hätte ein Urteils- oder Verfahrensfehler vorliegen müssen. Dies ist aber nicht der Fall", erklärt Staatsanwalt Leopold Bien gegenüber dem "Kurier".

Grund für den Freispruch damals: die zahlreichen Widersprüche in der Aussage des Mädchens. Einer der Burschen, jener aus Afghanistan, wird nun aber dennoch abgeschoben. Sein Asylantrag wurde nämlich in der Zwischenzeit negativ entschieden. Auch den zweiten Asylwerber aus Somalia soll das gleiche Schicksal ereilen.

(red)

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