Ein ehemaliger Zögling hatte das Internat auf 410.000 Euro Schadensersatz wegen sexueller und gewaltsamer Übergriffe in den 60er-Jahren geklagt. Laut Landesgericht Leoben liegt die Verantwortung aber nicht bei dem Gymnasium.
Ein ehemaliger Zögling hatte das Internat auf 410.000 Euro Schadensersatz wegen sexueller und gewaltsamer Übergriffe in den 60er-Jahren geklagt. Laut Landesgericht Leoben liegt die Verantwortung aber nicht bei dem Gymnasium.
Der frühere Schüler ist mit seiner Klage gegen das steirische Stift und zwei Patres abgeblitzt. Laut dem Nachrichtenmagazin "profil" begründet das Landesgericht die Abweisung wie folgt: Das Stift sei in der fraglichen Zeit zwar Schulerhalter des Stiftsgymnasiums gewesen, es sei ihm davor aber das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden. Bei den Patres habe es sich um "handelnde Organe des Bundes" gehandelt, das Stift sei somit für deren Taten nicht verantwortlich gewesen. Die Klage gegen die beiden wurden wegen "Unzulässigkeit des Rechtsweges" zurückgewiesen. Der ehemalige Internatsschüler, der von rituellen Auspeitschungen und Vergewaltigungen berichtete, geht in Berufung.
"Gelegentliche Ohrfeigen"
Beide Patres haben die Vorwürfe zurückgewiesen und lediglich "gelegentliche Ohrfeigen" zugegeben. Sie waren bis zu ihrer Pensionierung im Sommer 2013 als Seelsorger in steirischen Pfarren tätig.
In Wiener Neustadt steht dieser Tage ein . Dem Mann wird ebenfalls unter anderem Vergewaltigung vorgeworfen.