Österreich

Vergewaltigungs-Prozess – dabei gibt's gar kein Opfer

Heute Redaktion
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Der Angeklagte Werner H. (31) mit Anwalt Philipp Wolm vor Gericht in Wien
Der Angeklagte Werner H. (31) mit Anwalt Philipp Wolm vor Gericht in Wien
Bild: Denise Auer

Jelena existiert nur auf Video – brachte einen Mann aber auf die Anklagebank. Er soll das Escortgirl betäubt, vergewaltigt und heimlich gefilmt haben.

Eine mutmaßliche Vergewaltigung. Ein Video davon. Ein Angeklagter. Die Zutaten reichen normalerweise für eine gesalzene Strafe. Normalerweise. Gestern fehlte vor Gericht in Wien allerdings ein Opfer, um Werner H. reichlich „Schmalz" – also Haft – aufzubrummen. Aber warum?

"Würde so etwas nicht tun"

Wegen Drogengeschäften wurde bei dem 31-Jährigen eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Bei dieser sicherte die Polizei sein iPad. Am Tablet: ein schwer verdaulicher Film. Der fast vierstündigen Clip zeigt den Mann bei sexuellen Handlungen an einer reglosen Frau. Werner H.: „Ich habe sie nicht betäubt. Niemals würde ich einem Menschen oder Tier so etwas Abscheuliches antun." Wie das Video zustande kam? „Ich habe Jelena auf einem Internetportal entdeckt und immer wieder Treffen mit ihr vereinbart. Sie kam zu mir nachhause und wir hatten jede Menge Spaß."

"Weil ich ein Depp bin"

So auch am Tag der vemeintlichen Tat. Jelena soll laut Werner H. reichlich Wodka getrunken haben, dazu Crystal Meth geschnupft und Joints geraucht haben. „Wenn ich einschlafe, darfst du dich mir ruhig sexuell nähern und mich so wieder aufwecken", soll die Slowakin angeboten haben. Und Werner H. ließ sich das nicht zwei Mal sagen. Warum er allerdings alles mitgefilmt hat? „Weil ich ehrlich gesagt ein Depp bin. Ich wollte nichts Böses und habe mir nichts dabei gedacht."

Top-Anwalt Wolm: "War einvernehmlich"

Sein Anwalt Philipp Wolm sagte gestern vor Gericht: „Vergewaltigung setzt Gewalt voraus. Das Ganze erfolgte allerdings freiwillig, darum hat die Frau auch niemals Anzeige erstattet."

Da Jelena nun gesucht werden soll, wurde das Verfahren für unbestimmte Zeit vertagt. Für Werner H. gilt die Unschuldsvermutung. (coi)

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