Österreich

Vergewaltigungsprozess: Afghane freigesprochen

Heute Redaktion
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Bild: WIkipedia

Dem 20-Jährigen wurde vorgeworfen, im August letzten Jahres am Hauptbahnhof einen Brasilianer mit einem Messer bedroht und zu Analverkehr gezwungen zu haben. Weil die Beweislast nicht ausreichte, entschied der Richter auf Freispruch.

Dem 20-Jährigen wurde vorgeworfen, im August letzten Jahres einen Brasilianer mit einem Messer bedroht und zu Analverkehr gezwungen zu haben. Weil die Beweislast nicht ausreichte, entschied der Richter auf Freispruch.
Am Dienstag hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger ein Ende genommen. Der 20-jährige Afghane wurde vom Tatverdacht freigesprochen, das berichtet der "Standard". Er soll im August 2016 am Hauptbahnhof gegen vier Uhr früh einen Brasilianer dazu gezwungen haben ihn in eine nahe Wohnung zu begleiten. Dort soll der mit einem Messer bewaffnete Afghane sich sexuell an ihm vergangen haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Der Südamerikaner soll am Bahnhof in Frauenkleidern unterwegs gewesen sein, deshalb dem Angeklagten aufgefallen sein.

"Für eine Verurteilung reicht ein dringender Tatverdacht nicht aus, es braucht Sicherheit. Diese hat das Verfahren aber nicht erbracht", zitierte der "Standard" die Urteilsbegründung von Richter Andreas Fleckl.

Außer der Aussage des Opfers habe es keine belastende Beweise gegen den Mann gegeben, so der Richter weiter. Zusätzlich habe sich der Brasilianer bei seiner Aussage in Widersprüche verstrickt, so dass an deren Wahrheit gezweifelt werden musste.

Zweiter Mann angeklagt

Zusätzlich war noch ein zweiter Mann angeklagt. Der 21-Jährige soll ebenfalls versucht haben, sich an dem Brasilianer zu vergehen, doch zu einer Vergewaltigung kam es nicht. Er habe dafür sein Opfer ins Gesicht geschlagen und dessen Handy gestohlen.

Der Zweitangeklagte musste sich allerdings auch noch wegen Sachbeschädigung in einem Bekleidungsgeschäft verantworten. Er wurde in diesem Punkt schuldig gesprochen und zu einem Monat Haft verurteilt, welchen er allerdings schon während der Untersuchungshaft abgesessen hatte.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.