Österreich

Vergnügungssteuer wird abgeschafft

Heute Redaktion
14.09.2021, 13:13

Bisher mussten Veranstalter in Wien für "Vergnügungen" diverser Art eine Abgabe zahlen. Damit ist ab 1. Jänner 2017 Schluss. Die Stadt begründet dies damit, dass die Steuer bei vielen Events einfach "nicht mehr zeitgemäß" ist. Am 30. September soll die Abschaffung im Wiener Landtag beschlossen werden.

Bisher mussten Veranstalter in Wien für "Vergnügungen" diverser Art eine Abgabe zahlen. Damit ist ab 1. Jänner 2017 Schluss. Die Stadt begründet dies damit, dass die Steuer bei vielen Events einfach "nicht mehr zeitgemäß" ist. Am 30. September soll die Abschaffung im Wiener Landtag beschlossen werden.
Peter Kraus, Wirtschaftssprecher der Grünen Wien, und Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) verkündeten das Ende der Vergnügungssteuer am Mittwoch. Die Grünen Wien nahmen dies zum Anlass für ein kleines "Freudentänzchen" (s. Video).

Grünes Licht vom Finanzausschuss

Die Abschaffung kommt allerdings nicht überraschend. Bereits im Juni hatte der Gemeinderat einen Antrag der ÖVP angenommen, jetzt gab auch der Finanzausschuss grünes Licht. Somit fehlt nur noch der Beschluss im Landtag am 30. September. Die Stadt will mit dieser Entscheidung Veranstalter und Clubszene entlasten, diese dürfen auf eine jährliche Steuererleichterung von rund fünf Millionen Euro hoffen.
Abschaffung überfällig

Auch bei der Jungen ÖVP Wien ist die Freude groß: "Die Finanzstadträtin Brauner hat uns mit dieser absurden Vergnügungssteuer lange genug im wahrsten Sinne des Wortes auf der Nase herumgetanzt. Die Abschaffung der Besteuerung des sogennanten 'Publikumstanzes' war längst überfällig", meint Landesobmann Nico Marchetti.

Billigere Tickets

Für den Endverbraucher bedeutet dies, dass etwa Event-Tickets bald billiger werden könnten. Bei Bällen und anderen Tanzveranstaltungen wurden bisher 15 Prozent pro Eintrittskarte, beim Verleih von Videospielen und Filmen zehn Prozent und bei Peepshows sogar 20 Prozent aufgeschlagen. Betroffen vom Wegfall der Steuer sind die Sparten Publikumstanz, Ausstellungen, Vorführungen von Filmen und TV-Projektionen ("Public Viewing") sowie die Vermietung von Videospielen und -Filmen. Für das Halten von (illegalen) Glücksspiel-Automaten soll die Steuerpflicht auch weiterhin gelten.
Gesunkene Einnahmen

Ein Grund für das Aufheben der Steuer dürften auch die gesunkenen Einnahmen seit dem Verbot des kleinen Glücksspiels Ende 2014 sein: Während 2014 noch 52,2 Millionen Euro eingehoben wurden, waren es 2015 nur noch 6,7 Millionen Euro. Der größte Teil der Steuer kam aus dem „Publikumstanz“ – also Clubbings und Tanzveranstaltungen (5,6 der 6,7 Millionen Euro). Damit war der Verwaltungsaufwand höher als der Gewinn, wie auch der Stadtrechnungshof bestätigte.
 

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