Jetzt wird es ungemütlich für jene Steyrer Polizisten, die einen Musiker verhöhnten und das Video ins Netz stellten. Der Fall liegt beim Staatsanwalt.
Der Fall sorgte Mitte Juli für riesigen Wirbel in Oberösterreich: Im Internet tauchte ein Video aus der Polizeiinspektion Steyr auf. In dem 2:53 Minuten langen Clip wird ein offenbar etwas verwirrter Straßenmusiker von den beiden Beamten der Polizeidienststelle Stadtplatz in Steyr verhöhnt und am Ende auch noch beschimpft.
Das Video wurde "Heute" zugespielt, nach der Veröffentlichung hagelte es Kritik an den Beamten.
Die Polizei selbst zeigte sich in einer ersten Reaktion ebenfalls erschüttert.
§ 310 StGB Verletzung des Amtsgeheimnisses
(1) Ein Beamter oder ehemaliger Beamter, der ein ihm ausschließlich kraft seines Amtes anvertrautes oder zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet, dessen Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 101/2014)
Jetzt ist Bewegung in die Sache gekommen. Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft, wie die Polizei bestätigt. Allerdings nicht bei jener in Steyr, wie es in ersten Meldungen hieß. "Das ginge nicht, es sind ja unsere eigenen Beamten", so ein Sprecher. Um eine völlig unabhängige Untersuchung zu garantieren, wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft in Wels übergeben.
"Verletzung des Amtsgeheimnisses"
Dort bestätigt man auf "Heute"-Anfrage, dass der Fall nun behandelt wird. Die vorgeworfene Verhöhnung des Mannes ist dabei aber kein Thema, das wird wohl polizeiintern in einem Disziplinarverfahren behandelt. In Wels geht es um den Verdacht der "Verletzung des Amtsgeheimnisses", so ein Sprecher.
Hintergrund: Die Polizisten filmten die Amtshandlung und den Musiker nicht nur, sie verschickten das Video offenbar per Whatsapp, später landete es auf Facebook. (rep)