Verhüllungsverbot gilt NICHT für Halloween

Auch Killerclowns müssen sich auf Halloweenpartys keine Sorgen machen: Das Verhüllungsverbot gilt nicht für das Fest am 31. Oktober.
Auch Killerclowns müssen sich auf Halloweenpartys keine Sorgen machen: Das Verhüllungsverbot gilt nicht für das Fest am 31. Oktober.Bild: iStock, Symbolbild
Zombies, Hexen und Mumien können aufatmen: Wie das Innenministerium bestätigt, gilt das Verhüllungsverbot nicht für Halloween-Kostüme.

Seit dem 1. Oktober gilt das "Burka-Verbot" in Österreich. Das Gesetz verbietet das Tragen von Burka und Niqab sowie das allgemeine Verhüllen des Gesichts.

Zu den Ausnahmen zählen Traditionsveranstaltungen, etwa Faschingsfeste oder Krampusläufe, und beruflichen Gründe bei beispielsweise Medizinern oder Handwerkern. In den vergangenen Tagen herrschte Verwirrung, ob Halloween ebenfalls eine Ausnahme bildet, da es nicht zum österreichischen Brauchtum gehört.

"Weite Definition"

Ein Ministeriumssprecher gab nun gegenüber der "APA" Entwarnung. Um Verhältnismäßigkeit walten zu lassen, werde die Polizei die Definition sehr weit auslegen. Darüber hinaus gebe es keine gesetzliche Festschreibung, welche Feste zur österreichischen Tradition zählen.

Bei einer Demo gegen das Verhüllungsverbot hatten einige Clowns nichts zu lachen. Sie wurden angezeigt.

(lu)

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