Wirtschaft
Verkäuferin sollte ihre Vertretung selbst bezahlen
Der Fall einer geringfügig beschäftigten Modeverkäuferin hat am Dienstag in Kärnten für Aufsehen gesorgt. Laut ORF wollte der Arbeitgeber die Frau zwingen, ihre Urlaubsvertretung selbst zu suchen und zu bezahlen. Sie fand keinen Ersatz, also wurde ihr Urlaub gestrichen.
Als "vollkommen unzulässig" stufte die Arbeiterkammer die Sache ein.
Anspruch auf 5 Wochen Urlaub
Richard Wohlgemuth, Leiter der Rechtsabteilung in der AK Kärnten, betont, dass auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub im Jahr haben, ebenso wie etwa auf Urlaubs-und Weihnachtsgeld. Es sei aber bekannt, dass so mancher Arbeitgeber seinen "Geringfügigen" einredet, es wäre nicht so. Auf keinen Fall seien Angestellte dazu verpflichtet, ihre Urlaubsvertretung zu organisieren oder gar selbst zu bezahlen.