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Verkäuferin wollte Betriebsrat gründen - gekündigt!

Heute Redaktion
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Bild: GPA djp

Die Gewerkschaft für Privatangestellte (GPA-djp) erhebt schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen "Müller": So soll eine Verkäuferin in einer Floridsdorfer Filiale gekündigt worden sein, weil sie einen Betriebsrat gründen wollte.

Die Gewerkschaft für Privatangestellte (GPA-djp) erhebt schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen "Müller": So soll eine Verkäuferin in einer Floridsdorfer Filiale gekündigt worden sein, weil sie einen Betriebsrat gründen wollte.
Özlem Bakiray (33) fing im September 2015 an, in der Filiale zu arbeiten. Bereits nach wenigen Monaten fragte sich die Verkäuferin, warum es keinen Betriebsrat gibt: „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Kollegen schon gerne einen Betriebsrat hätten, aber Angst davor haben, mitzumachen, weil sie um ihren Arbeitsplatz fürchten. Die Kollegen haben mir aber signalisiert, mich zu unterstützen, wenn ich mich als Betriebsrätin bewerbe.“

Betriebsrat nicht erwünscht

Dieser Plan dürfte dem Unternehmen jedoch nicht gefallen haben: „Die Marktleiterin hat mich einmal in ihr Büro gerufen und mir gesagt, dass ich aufhören soll damit, andere Beschäftigte wegen dem Betriebsrat anzusprechen“, erzählt Bakiray. Am 20. Jänner 2017 kam dann die Hiobs-Botschaft: „Die Marktleiterin hat mich zehn Minuten vor Dienstschluss darüber informiert, dass ich hiermit gekündigt bin. Ich habe sie nach dem Grund gefragt, sie hat mir keinen genannt. Sie hat mir aber gesagt, dass ich ab sofort auch vom Dienst freigestellt bin - eine sehr untypische Vorgangsweise. Mir ist keine Kündigung bei ‘Müller’ bekannt, wo eine Freistellung ausgesprochen wurde, ohne, dass es konkrete Anschuldigungen gibt“, berichtet die 33-Jährige.

Kündigung nicht wirksam?

„Diese Kündigung ist ein Skandal, den wir natürlich nicht widerstandslos hinnehmen werden“, erklärt Barbara Teiber, Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien. Bakiry habe ihre Tätigkeit gewissenhaft und zur vollsten Zufriedenheit ihres Dienstgebers durchgeführt: „Abgesehen von der Unwirksamkeit aus formalen Gründen, weil die Kündigung laut Dienstvertrag nur schriftlich erfolgen kann, was bis heute unterblieben ist, liegt der Grund dafür auf der Hand: ein Betriebsrat ist im Unternehmen nicht erwünscht, das ist ein offenes Geheimnis. Wer sich dem widersetzt, den versucht man loszuwerden – nicht mit uns.“
Klage eingereicht

Die GPA-djp geht gegen die unrechtmäßige Kündigung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Eine von der GPA-djp gesetzte Frist, um die Kündigung rückgängig zu machen, ließ die Geschäftsführung verstreichen. „Wir haben deswegen beim Arbeits- und Sozialgericht eine Klage gegen die Müller HandelsgmbH eingebracht, die Kündigung von Özlem Bakiray muss zurückgenommen werden.“

Gewerkschaft ist empört

„Hier geht es nicht nur darum, eine offenbar unliebsame Mitarbeiterin grundlos beziehungsweise unter fadenscheinigen Gründen loswerden zu wollen: Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Engagement für eine Betriebsratsgründung das Motiv für die Kündigung ist. Ich bin über die mitbestimmungsfeindliche Haltung der Geschäftsführung von Müller empört“, ergänzt GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian.

Beschäftigte werden befragt

„Wir gehen in die Offensive: In der kommenden Woche werden wir damit beginnen, alle Beschäftigten in Österreich persönlich zu kontaktieren. Wir werden die Beschäftigten über ihre Arbeitsbedingungen befragen und nach der Auswertung notwendige weitere Schritte setzen“, kündigen Teiber und Katzian abschließend an.