Österreich

Verkäuferin wurde aus Geschäft "gemobbt"

Eine Angestellte bekam die Fristlose, nachdem sie eine einvernehmliche Kündigung ablehnte. Die Wienerin wehrt sich dagegen, Hilfe kommt von der AK.

Heute Redaktion
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AK-Chefin Renate Anderl
AK-Chefin Renate Anderl
Bild: Denise Auer

"Leider musste ich heute feststellen, dass ich von meinem Arbeitgeber fristlos entlassen worden bin. Am Montag war ich noch im Geschäft, ab da hieß es wir dürfen nicht mehr geöffnet haben wegen des Corona-Virus", schrieb eine Verkäuferin an die Helfer der Arbeiterkammer (AK).

Die Wienerin wollte einer einvernehmlichen Lösung nicht zustimmen, da sie auf ihr Einkommen angewiesen ist und mit dem niedrigeren Arbeitslosengeld laut AK ihre Ausgaben nicht bestreiten kann. Wenigstens für die Dauer der Kündigungsfrist wollte sie noch ihr Gehalt. Also wurde ihr mündlich gekündigt.

Die Frau fragte noch nach, wann sie wieder zur Arbeit erscheinen sollte. Die Antwort war: "gar nicht". Als sie am nächsten Tag zu Dienstbeginn trotzdem zum Geschäft kam, war der Laden zu. Dann fand sie angeblich einige Tage später ein Schreiben mit der fristlosen Entlassung im Briefkasten mit der Begründung, sie habe die Arbeit verweigert und sei unentschuldigt nicht zum Dienst erschienen. Die Wienerin will sich das nicht gefallen lassen, schaltete die Arbeiterkammer ein.

"Manche Unternehmen scheinen zu denken, dass in Zeiten der Corona-Krise das Arbeitsrecht nicht mehr gilt. Die AK sorgt für Gerechtigkeit, die braucht es nämlich in der Krise besonders. Wir fordern für die Arbeitnehmerin fehlenden Lohn und Kündigungsentschädigung ein", so AK-Präsidentin Renate Anderl.