Österreich

Verkehrsexperte war nach einem Punschkrapferl blau

John Haas, Verkehrspsychologe bei Nachschulungen von Alkosündern, musste feststellen: Nach einem Punschkrapfen war er nicht mehr verkehrssicher.

Heute Redaktion
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Seit Jahren betreut John Haas aus Melk (NÖ) Alkosünder am Steuer bei Nachschulungen – und bekommt dabei mitunter unglaubliche Rechtfertigungen zu hören.

Wie schnell man allerdings wirklich über die am Steuer erlaubten 0,5 Promille kommen kann, spürte der Fachmann nun am eigenen Leib: Bei einem Besuch in einer Konditorei im Bezirk Melk (NÖ) entschied sich der Niederösterreicher für eine kleine, süße Sünde – einen Punschkrapfen. Schon nach dem ersten Bissen war ihm klar: Der Bäcker verließ sich bei der Mehlspeise nicht auf Aromastoffe, sondern hielt sich an das Originalrezept.

Bei zwei Krapferl könnte Schein weg sein

"Ich habe sofort den intensiven Rum-Geschmack bemerkt. Zur Sicherheit habe ich dann nur die Hälfte gegessen", so der Verkehrspsychologe im "Heute"-Gespräch. Weil er berufsbedingt immer einen Alko-Vortester dabei hat, machte Haas gleich die Probe aufs Exempel – mit verblüffendem Resultat: Das Gerät zeigte süffige 0,23 Promille an. Ergibt bei einem ganzen Krapfen 0,46 Promille.

"Hätte ich ein zweites Stück gegessen, wäre ich bei einer Verkehrskontrolle schon den Führerschein losgewesen. In diesem Sinne: Vorsicht beim Punschkrapferl-Naschen!"

Rechtliche Konsequenzen beim Fahren unter Alkoholeinfluss:

>>> 01, bis 0,49 Promille: gilt für Probeführerschein, LKW, Bus, Moped unter 20 Jahre und Fahrausbildung:

Konsequenz: Vormerkdelikt. Nur bei Probeführerscheinbesitzern: Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um ein Jahr – aber keine Geldstrafe. Bei anderen Geldstrafe von Euro 136 Euro bis 2.180 Euro

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>>> 0,5 bis 0,79 Promille: Vormerkdelikt, Geldstrafe zwischen 200 Euro bis 3.700 Euro. Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren: Nachschulung, beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren mindestens drei Monate Führerscheinentzug

>>> 0,8 bis 1,19 Promille: Ein Monat Führerscheinentzug, Geldstrafe zwischen 800 Euro bis 3.700 Euro plus Schulung. Bei wiederholtem Fahren mit 0,8 bis 1.19 Promille innerhalb von 5 Jahren ist eine Nachschulung zu absolvieren.

>>> 1,2 bis 1,59 Promille: Vier Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro und verkehrspsychologische Nachschulung (495 Euro).

>>> Ab 1,6 Promille: Sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe zwischen 1.600 Euro bis 5.900 Euro, verkehrspsychologische Nachschulung, Amtsärztliche Untersuchung, verkehrspsychologischer Test (red)