Österreich

Verkehrspsychologe warnt vor Alk in Punschkrapfen

Heute Redaktion
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John Haas aus Melk hat bei den Führerschein-Nachschulungen, die er betreut, schon viel gehört, sein eigenes Erlebnis in einer Konditorei im Bezirk Melk ließ aber sogar ihn staunen.

Fachhochschul-Professor und Verkehrspsychologe John Haas aus Melk hat bei den Führerschein-Nachschulungen, die er seit Jahren betreut, schon Einiges gehört, sein eigenes Erlebnis in einer Konditorei im Bezirk Melk ließ aber jetzt sogar ihn staunen:

Beim Besuch in der Bäckerei entschied sich der Verkehrspsychologe für eine kleine, süße Sünde – einen Punschkrapfen – doch bereits beim ersten Bissen kamen ihm Zweifel: "Ich habe bemerkt, dass er intensiv nach Rum schmeckt und deshalb nur zirka die Hälfte gegessen", erzählt er im "Heute"-Gespräch.

0,28 Promille nach halbem Krapferl

Beim anschließenden Alko-Test (Anm.: berufsbedingt hat er immer einen Vortester, wie ihn auch die Polizei verwendet, mit) staunte er nicht schlecht: 0,28 Promille!

"Hätte ich ein zweites Krapferl dieser Art gegessen, wäre ich bereits den Führerschein los gewesen", warnt er nun Autofahrer. "Auch scheinbar harmlose Speisen mit verstecktem Alkohol können einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Verkehrssicherheit geben. In diesem Sinne: Vorsicht!", so Haas.

Rechtliche Konsequenzen beim Fahren unter Alkoholeinfluss:

>>> 01, bis 0,49 Promille: gilt für Probeführerschein, LKW, Bus, Moped unter 20 Jahre und Fahrausbildung:

Konsequenz: Vormerkdelikt. Nur bei Probeführerscheinbesitzern: Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um ein Jahr – aber keine Geldstrafe. Bei anderen Geldstrafe von Euro 136 Euro bis 2.180 Euro

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>>> 0,5 bis 0,79 Promille: Vormerkdelikt, Geldstrafe zwischen 200 Euro bis 3.700 Euro. Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren: Nachschulung, beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren mindestens drei Monate Führerscheinentzug

>>> 0,8 bis 1,19 Promille: Ein Monat Führerscheinentzug, Geldstrafe zwischen 800 Euro bis 3.700 Euro plus Schulung. Bei wiederholtem Fahren mit 0,8 bis 1.19 Promille innerhalb von 5 Jahren ist eine Nachschulung zu absolvieren.

>>> 1,2 bis 1,59 Promille: Vier Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro und verkehrspsychologische Nachschulung (495 Euro).

>>> Ab 1,6 Promille: Sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe zwischen 1.600 Euro bis 5.900 Euro, verkehrspsychologische Nachschulung, Amtsärztliche Untersuchung, verkehrspsychologischer Test

(nit)