Um Kosten zu senken, stehen kleine Kraftwerke zur Energiegewinnung aus Sonnenlicht für den Balkon hoch im Kurs. Eine Familie kann mit zwei Paneelen am Balkon bis zu einem Viertel der Jahreskosten sparen, heute berichtete. Solche Anlagen sind in den meisten Baumärkten ab 500 Euro zu haben.
"Also von unserer Seite als Vermieter steht so einem Kraftwerk nichts entgegen", so ein Techniker Franz Oberleitner vom Wiener Bauträger Migra. "Werden die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten, geht das. Wir haben nichts dagegen."
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"Wiener Wohnen prüft derzeit die vielen unterschiedlichen Varianten zur Stromgewinnung aus technischer und juristischer Sicht, um Rahmenbedingungen für die individuelle Energiegewinnung zu schaffen", so Sprecherin Waltraud Rumpel. Es werden gerade Rahmenbedingungen erarbeitet. Bis diese feststehen, könnten Ansuchen von Mietern nicht genehmigt werden, so Rumpel.
Wenn Mieter ein "Balkon-Kraftwerk" bei sich installieren wollen, sei "sei eine Anfrage an die EWG zu richten, dort würde sodann der Einzelfall geprüft", so Sprecherin Josefina Gastaldi. In den Mietverträgen gäbe es keine Sonderregelungen zur Eigenherstellung von Strom. Seitens des Vermieters sollten der Installation aber keine Hürden im Wege stehen.
Wird die Eigenherstellung von Strom an Balkon-Kraftwerken von Seiten der EGW begrüßt? "Ja, die EGW begrüßt diese Möglichkeit und schaut sich die Systeme an sowie ist bei ihren Neubauten bereits dabei, auf sämtlichen Dachflächen die Eignung für Photovoltaik zu prüfen. Auch im Bestand werden Nachrüstungsmöglichkeiten geprüft."
Und wie steht nun die Stadt Wien der Möglichkeit eigener Stromherstellung auf den Balkonen gegenüber? Dazu informiert Stefan Hayden, Specher von Vizebürgermeisterin und Stadträtin für Wohnbau Kathrin Gaál: "Vor Kurzem ist das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz novelliert worden: Damit besteht nun die Möglichkeit kleine Photovoltaikanlagen für den Hausgebrauch ohne behördliche Verfahren zu installieren. Auch der Weg zu mittelgroßen Anlangen wurde stark vereinfacht." Für Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von maximal 15 kW (und ohne Stromspeicher) besteht seit 13. Juli 2022 keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht.
Soll eine Anlage vertikal montiert werden, sei das vor der Errichtung der Behörde zu melden, um unter anderem Beeinträchtigungen von Nachbarn durch Blendungen etc. zu vermeiden. Kleinsterzeugungsanlagen bräuchten laut Stefan Hayden keinen eigenen Stromzählpunkt, sind aber auch beim Netzbetreiber anzumelden. Für Mieter gelte es ganz grundsätzlich bei entsprechenden baulichen Veränderungen das Einvernehmen mit dem Eigentümer zu suchen.