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Verpackte Lebensmittel ab sofort nur mehr mit Nährwe...

Heute Redaktion
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Bild: SPNÖ/Herbert Käfer

Ab dem 13. Dezember tritt die verpflichtende Nährwertkennzeichnung von verpackten Lebensmitteln in Kraft. Es müssen Informationen über Brennwert (Kaloriengehalt), enthaltene Fette, Kohlenhydrate, Eiweiß, Salz und gesättigte Fettsäuren angeführt werden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für Kleinerzeuger wie zum Beispiel Direktvermarkter.

Ab dem 13. Dezember tritt die verpflichtende Nährwertkennzeichnung von verpackten Lebensmitteln in Kraft. Es müssen Informationen über Brennwert (Kaloriengehalt), enthaltene Fette, Kohlenhydrate, Eiweiß, Zucker, Salz und gesättigte Fettsäuren angeführt werden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für Kleinerzeuger wie zum Beispiel Direktvermarkter.
"Für die Information der Konsumenten ist mit der neuen Verordnung ein wichtiger Schritt gesetzt worden, sie haben jetzt die Möglichkeit die enthaltenen Produkte in Lebensmitteln zu vergleichen," informiert Konsumentenschützerin und Landes-Vize Karin Renner (SP).

Für die bessere Übersichtlichkeit sind Formvorschriften und eine Mindestgröße auf den Verpackungen vorgeschrieben.

Eine ausgewogene Ernährung ist eine entscheidende Grundvoraussetzung für Gesundheit und Wohlbefinden. Daher kommt der Zusammensetzung der Nahrung eine besondere Bedeutung zu.

"Es ist wichtig, dass sich die Konsumenten leicht über die Zusammensetzung informieren können. Kalorien, Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß, Zucker und Salz müssen immer pro 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden," erklärt Konsumentenschützerin Renner.