So ist etwa jener Punkt unzulässig, der Kunden erst ab einem Lieferverzug von vier Wochen ein Rücktrittsrecht einräumt. Bei Schäden wollte Zalando zudem erst bei grober Fahrlässigkeit haften. Und: Die Datenweitergabe ist zu freizügig geregelt – Urteil nicht rechtskräftig.