Wien

Diese harten Coronaregeln gelten ab Freitag in Wien

Die angekündigte Verschärfung ist fix: Ab morgen gilt in Bars, Kinos und Theatern die 2Gplus-Regel. Zudem wird die Maskenpflicht erweitert.

Louis Kraft
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Angesichts der stark steigenden Infektionen verhängt Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) strengere Coronaregeln. Ab morgen, Freitag, gilt in der Nachtgastro und bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen die 2Gplus-Regel. Zudem wird die FFP2-Maskenpflicht deutlich ausgeweitet.
Angesichts der stark steigenden Infektionen verhängt Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) strengere Coronaregeln. Ab morgen, Freitag, gilt in der Nachtgastro und bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen die 2Gplus-Regel. Zudem wird die FFP2-Maskenpflicht deutlich ausgeweitet.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Seit heute ist es fix: Die von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) bereits angekündigte Verschärfung der Coronaregeln tritt morgen, Freitag, in Kraft. Heute wurde die Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung erlassen. Was jetzt kommt:

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht wird deutlich erweitert. In der Gastronomie (hier gilt 2G, also geimpft oder genesen) muss das Personal künftig durchgängig FFP2-Maske tragen. Die Gäste tragen eine FFP2-Maske beim Betreten des Lokals, am Weg zum Tisch und beim Verlassen des Tisches.

Auch im Handel muss das gesamte Personal wieder FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht für die Kunden bleibt unverändert bestehen. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt die Maskenpflicht sowohl für die Angestellten als auch die Kunden.

Wie berichtet, wird auch in Innenräumen verschärft: Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab morgen auch in allen Räumen, die nicht Privatbereiche sind. Das bedeutet insbesondere am Arbeitsplatz, wo ein enger Kontakt zu anderen Personen (nicht nur zu Kunden, sondern auch zwischen Arbeitskollegen) besteht. Vor allem dann, wenn es keine baulichen Schutzmaßnahmen gibt.

2Gplus für Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen und Nachtgastro

Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen – unabhängig davon, ob diese indoor oder outdoor stattfinden – und in der Nachtgastronomie gilt für die Teilnehmer und Kunden ab morgen 2Gplus. Das bedeutet, dass zu einem gültigen Genesungs- oder Impfzertifikat zusätzlich ein negativer PCR-Testbefund nachgewiesen werden muss, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ninja-Pass und Zutrittsregelungen für Kinder und Jugendliche

Die Testpflicht für Kinder ab 6 Jahre bleibt bestehen. Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: Antigen-Schnelltest sind 48 Stunden gültig, PCR-Tests 72 Stunden. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.

Christkindlmärkte und Fitness-Studios

Bei Christkindlmärkten verändert sich nichts, es gilt weiterhin 2G. In Fitness-Studios gilt ebenso 2G und eine FFP2-Maskenpflicht am Weg zu den Geräten und von den Geräten weg sowie am Weg zur Dusche und von der Dusche weg.

Die Verordnung tritt am 19. November 2021 in Kraft und ist vorerst bis 24. November 2021 befristet.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com