Schul-Events sind von den Verschärfungen prinzipiell nicht betroffen, außer es werden etwa Kultureinrichtungen oder Gastro besucht. Kurzfristige Absagen wegen "lokaler Infektionszahlen" möglich.
Der Sitzplan des Burgtheaters setzt ohnehin auf Abstand zwischen den einzelnen Gruppen, ist somit laut Angaben des Hauses "deckungsgleich mit den nun verschärften Maßnahmen".
Gottesdienste sind von den Personengrenzen ausgenommen. Religionsgemeinschaften können aber selbst Corona-Regeln, wie etwa eine Maskenpflicht während der Messe, vorschreiben.
Gruppenführungen und Workshops, auch mit Kindern, müssen auf sechs Personen reduziert werden. Ansonsten haben die verschärften Regelungen keine Auswirkungen auf den Betrieb.
Berufliche Aus- und Fortbildung wie etwa Kurse am Wifi sind erlaubt. Wie bisher gelten Mindestabstand und Maskenpflicht, ab 50 Personen braucht es zudem ein Präventionskonzept.
Bisher durften Gruppen bis zu sechs Personen Sitzplätze reservieren. Daran ändern auch die neuen Maßnahmen nichts. Neu: Während des gesamten Films muss Maske getragen werden.
"Private Zusammenkünfte" dürfen ab Freitag nur mehr von sechs (indoor) bzw. zwölf (outdoor) erwachsenen Personen besucht werden. Kinder fallen nicht unter die Beschränkung.
Im Wiener Konzerthaus (1.150 Gäste) war man auf Einschränkungen "bereits vorbereitet". Jene Tickets, die die 1.000er-Kapazität übersteigen, werden nun auf andere Termine umgebucht.
Bei allen privaten Kursen, auch für Kinder, gelten die neuen Obergrenzen. So sind bei Tanz- oder Schwimmkursen sowie in Musikschulen nur mehr sechs Personen pro Kursgruppe zugelassen.
Bereits vor der Verschärfung wurde die Saalkapazität von 1.400 auf 550 reduziert und jede zweite Sitzreihe entfernt. Unklar ist, ob auch künftig Getränke am Tisch stehen dürfen.
Die Personengrenzen gelten nicht für Begräbnisse, es dürfen weiter bis zu 500 Personen teilnehmen. Abstandsregeln bleiben, aber nicht zwischen Mitgliedern eines gemeinsamen Haushalts.
Auch der Wiener Musikverein nimmt die Besucher-Begrenzung locker. Schon bisher habe man wegen der geltenden Abstandsregelungen die Grenze von 1.000 Besuchern eingehalten.
Ausnahmen für Vereinssport möglich, etwa im Fußball. Das gilt nicht für Vereinslokale. Dort gelten die neuen Personenobergrenzen. Essen, Trinken im kleinen Kreis weiter erlaubt.
"Die neuen Vorgaben der Bundesregierung gelten nicht für Arbeitsstätten und (Arbeits-)Produktionen", so der ORF. Somit sind TV-Shows von den Maßnahmen nicht betroffen.
Verstoßen Betriebe wie etwa Discos gegen die Obergrenzen, drohen Strafen bis zu 30.000 Euro. Auch zu große Partys von Privaten können teuer werden. Der Strafrahmen beträgt bis zu 1.400 Euro.
Das Europa-League-Spiel von Rapid gegen Arsenal kann noch vor 3.000 Zuschauern über die Bühne gehen. Ab der nächsten Bundesliga-Runde gilt aber die Grenze von 1.500.
Auf den Betrieb der Fahrschule Schottenring in Wien haben die neuen Regeln nach eigenen Angaben "keine Auswirkungen". Abstandsregeln und Maskenpflicht abseits des Platzes bleiben.
Spiele der Eishockey-Liga mit mehr als 1.000 Zuschauern sind ab der nächsten Runde (Freitag) Geschichte. Besonders betroffen: Publikumsmagneten wie die Capitals oder der KAC.
Ab Freitag nur noch 1.000 Gäste pro Vorstellung bedeuten für das Haus am Ring pro Abend zwischen 5.000 und 10.000 Euro weniger Einnahmen. Für Tickets gilt: Rein darf, wer zuerst reserviert hat.
Samstag starten die Erste Bank Open in Wien. Das Konzept wird nun adaptiert, es wurden aber nicht mehr als 1.000 Tickets pro Tag ausgegeben, keiner muss die Karte zurückgeben.