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Versicherung muss nach Arbeitsunfall für Sex bezahlen

In Deutschland wurde ein Unfallversicherungsträger dazu verurteilt, einem schwerbehinderten Mann sexuelle Dienstleistungen zu ersetzen.

Leo Stempfl
Die Versicherung muss dem Mann auch nach mehreren Jahren die Kosten für die Sexualbegleitung ersetzen. (Symbolbild)
Die Versicherung muss dem Mann auch nach mehreren Jahren die Kosten für die Sexualbegleitung ersetzen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Etwas kuriose Entscheidung im Aktenzeichen "S 58 U 134/18": Wie "Spiegel Online" berichtet, muss die Berufsgenossenschaft einem Mann nach seinem Arbeitsunfall die finanziellen Aufwendungen für sexuelle Dienstleistungen ersetzen.

Schwerbehindertengrad: 100

Die Vorgeschichte reicht schon etwas länger in die Vergangenheit zurück. Im Dezember 2003 hatte der Mann aus Deutschland beim Heimweg von seiner Berufsausbildungsstätte einen Verkehrsunfall. Daraufhin dauerte es ganze 16 Monate, bis er endlich aus der Reha entlassen werden konnte.

Doch selbst danach war er alles andere als gesund: Wegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, einer erheblichen Beeinträchtigung im Straßenverkehr, Hilflosigkeit und Anspruch auf eine Begleitperson hat er einen Schwerbehindertengrad von 100. Auch im Alltag braucht er Hilfe beim An- und Ausziehen sowie bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme.

Selbstbewusstsein durch Sex

Der Unfallversicherungsträger genehmigte dem Mann ein Budget, das von 2016 bis 2018 auch eine Sexualbegleitung durch "zertifizierte Dienstleisterinnen" beinhaltete, so der "Spiegel" weiter. Im März 2018 wurde dann die Kostenübernahme für diese Dienstleistungen, die von einfachen Gesprächen bis zum Sex reichen können, plötzlich abgelehnt.

Dagegen klagte der Mann – mit Erfolg. Der Richter sah darin eine Leistung zur sozialen Teilhabe, um "das gestörte seelische Befinden des Behinderten" zu verbessern und sein Selbstbewusstsein zu stärken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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