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Versicherung zahlt nicht und unterstellt Toter Suizid

Im April 2020 starb eine Frau in einem Spital in Kambodscha an einer Methanolvergiftung. Ihre Unfallversicherung wollte keine Leistungen übernehmen.

Eine Versicherung wollte ihre Unfallleistungen nicht erbringen, weil sie den Tod einer Frau als Suizid einstufte.
Eine Versicherung wollte ihre Unfallleistungen nicht erbringen, weil sie den Tod einer Frau als Suizid einstufte.
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Endete die Covid-Odyssee der MS Westerdam für eines ihrer Besatzungsmitglieder tödlich? Das Kreuzfahrtschiff war im Frühjahr 2020 wegen Verdacht auf Corona-Infektionen an Bord von mehreren Häfen abgewiesen worden. Erst nach mehrtägiger Irrfahrt konnte es in Sihanoukville in Kambodscha anlegen. Ein kürzlich publiziertes Urteil des Basler Sozialversicherungsgerichts gibt Hinweise darauf, dass eine Frau aus der Crew nicht zurückkehrte.

Nicht etwa am Coronavirus soll die rund 50-Jährige gestorben sein, sondern sie soll Suizid begangen haben, indem sie sich mit Desinfektionsmittel vergiftete. So zumindest die Version der Unfallversicherung, die keine Leistungen erbringen wollte. Fast alle Stellen im anonymisierten Urteil, die einen Hinweis geben könnten, wo sich die Tragödie abgespielt hat, wurden entfernt – fast alle. In einer Passage steht geschrieben, dass das Desinfektionsmittel in dem Hotel, wo die Frau untergebracht war, von der kambodschanischen Regierung zur Verfügung gestellt wurde.

Tod nach wenigen Tagen

Im fraglichen Zeitraum legte auch die Westerdam in Kambodscha an. Passagiere und Crew wurden in Hotels in der Umgebung der Hauptstadt Phnom Penh untergebracht, wie die "New York Times" (Paywall) schreibt. Ob die Hotelmanagerin zu den über 2.200 Personen gehörte, ist unklar. Aus dem Urteil geht hervor, dass sie am 19. März 2020 in einem Telefongespräch mit ihrem Arbeitgeber über Unwohlsein klagte. Am 31. März wurde sie hospitalisiert, am 1. April war sie tot.

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Wieso der Fall in Basel verhandelt wurde, ist derzeit unklar. Möglicherweise ist die besagte Unfallversicherung in Basel ansässig. Jedenfalls kam das Gericht zum Schluss, dass von einem Unfalltod ausgegangen werden und die Versicherung ihre gesetzlichen Leistungen erbringen müsse. Denn in Desinfektionsmittel sollte sich kein Methanol befinden. Es ist bereits bei Hautkontakt schädlich und damit für diesen Zweck ungeeignet. Typischerweise werden andere Alkoholarten wie Ethanol (Trinkalkohol) oder 2-Propanol verwendet. Daran verstarb die Frau aber nicht.

Methanol ist schnell giftig

Folglich erachtet es das Gericht als unwahrscheinlich, dass die Frau vor ihrem Tod wissentlich und willentlich über einen längeren Zeitraum hinweg Methanol zu sich nahm. Diese Behauptung der Versicherung sei "pietätlos", heißt es im veröffentlichten Urteil. Vor allem verkenne sie aber viel wahrscheinlichere Erklärungsansätze, die der Frau keine Suizidalität unterstellen, für welche es ohnehin keine Anzeichen gegeben habe.

Denn in Kambodscha kommt es immer wieder zu Todesfällen mit gepanschtem Alkohol, wie etwa die BBC berichtet. Es sei also viel wahrscheinlicher, dass die Frau unwissentlich etwas zu sich nahm, das mit dem giftigen Methanol verunreinigt war. Und da reicht wenig, wie das Gericht schreibt. Nur das Spülen des Mundes nach dem Zähneputzen mit Methanol sei genug für eine Vergiftung.

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