Österreich

Versuchte Kindesentführung: Einweisung in Klinik

Heute Redaktion
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Bild: Andreas Praefcke/Wikipedia/CC BY 3.0

Eine 50-jährige Steirerin wollte am 5. November 2015 im LKH Salzburg eine Zweijährige entführen. Sie wurde noch vom Krankenhauspersonal aufgehalten. Am Donnerstag stand die Frau in Salzburg vor Gericht. Urteil: Die Angeklagte war nicht zurechnungsfähig.

Im Prozess sprach die Frau von einem Missverständnis auf der Kinderstation. Sie wollte das Mädchen nicht entführen: Auf der Suche nach einer Toilette sei ihr die Zweijährige mit ausgestreckten Armen entgegen gelaufen. Sie habe das Kind in die Arme genommen und gewartet, bis jemand kommt, so die Steirerin. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihr nicht, sie geht davon aus, dass sie das Mädchen mitnehmen wollte.

Therapie

Die Angeklagte sei nicht zurechnungsfähig: Eine Gerichtssachverständige hatte der Frau eine schizoaffektive Störung und einen manisch-psychotischen Zustand zum Tatzeitpunkt nachgewiesen. Nach dem Vorfall wurde die Frau in einer Klinik stationär betreut. Aufgrund dieser Tatsachen wird die Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eigewiesen. Außerdem muss die 50-Jährige weiter ihre Medikamente einnehmen, muss völlig auf Drogen und Alkohol verzichten und eine Psychotherapie absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

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