Österreich

Versuchter Mord: Algerier (33) zündete Zelle an

Heute Redaktion
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Am 16. Okober 2016 zündete Mouhamed S. seine Zelle an, weil er eine Verlegung erzwingen wollte. Ein Urteil gilt heute als unwahrscheinlich, da ein wichtiger Zeuge nicht erscheinen konnte.

In der ersten Verhandlung hatte das Schöffengericht noch ein Unzuständigkeitsurteil gefällt, da die Tat nachträglich als versuchter Mord qualifiziert wurde. Vor dem Geschworenengericht leugnete der 33-Jährige einen Tötungsvorsatz.

Seine drei Zellengenossen, mit denen er nicht zufrieden war, erlitten schwere Verletzungen, einer trug lebensgefährliche Brandverletzungen davon. Der Sachschaden betrug rund 50.000 Euro. Darauf antwortete der Algerier, er ist davon ausgegangen, dass die Justizwache rechtzeitig einschreiten würde. Seine Zellengenossen beurteilten die Situation weniger entspannt. „Innerhalb von fünf Minuten konnten wir einander nicht mehr sehen - ich hatte Todesangst", sagte einer der Mithäftlinge.

Überleben der Häftlinge war reines Glück

Ein Brandspezialist erinnert sich an den Moment, als er am Ort des Geschehens eingetroffen ist: „Es war ein Chaos", erzählt der Brandspezialist im Zeugenstand. Dass die Gefangenen nicht erstickten, „war nur dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass zwei Oberlichten geöffnet waren", stellte der Zeuge fest. Sonst hätten sie nach Einschätzung des Experten keine sieben Minuten überlebt.

Wichtiger Zeuge fehlte aus krankheitsgründen

Da ein für die Verteidigung wesentlicher Zeuge krankheitsbedingt nicht erscheinen konnte, ist eine Vertagung der Verhandlung nicht unwahrscheinlich. Der Rechtsbeistand ließ durchblicken, dass man auf die Vernehmung des Justizwachebeamten nicht verzichten will.

Vorstrafen und Flucht nach Finnland

Mouhamed S. tourte durch ganz Europa und besuchte dabei unfreiwillig das eine oder andere Gefängnis. Vor dem Gericht gab er an sich hauptsächlich mit Diebstahl und Drogenhandel finanziert zu haben. Seine Umtriebigkeit lässt sich am Vorstrafen-Register beim kurzfristigen Österreich-Aufenthalt 2013-2014 ablesen: 3 Vorstrafen.

Nach dem das Asyl-Verfahren negativ abgelaufen ist, flüchtete er nach Finnland. Dort wurde er wieder verhaftet und 2016 zurück nach Österreich abgeschoben. Zunächst hielt er sich in einem Polizeianhaltezentrum auf, wo er weiterhin mit aggressivem Verhalten auffiel: Er demolierte das Inventar und griff Polizisten an. Als er dann in die Justizanstalt überstellt wurde, artete das aggressive Verhalten am 16. Oktober 2016 zum besagten Zellenbrand aus.

Urteil heute erwartet

Das Geschworenengericht wird heute ein Urteil fällen. Im Fall Mouhamed S. sind bis 20 Jahre Haft möglich.

(bai)