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Verurteilter Islamist durfte jüdischen Namen annehmen
Ein Mann, der wegen seiner IS-Mitgliedschaft verurteilt worden war, durfte in der Schweiz bleiben. Im Herkunftsland wäre mit dem Tod bedroht worden.
In der Moschee des Islamischen Kulturvereins Schaffhausen gibt ein verurteilter und ausgewiesener Islamist Arabisch- und Koranunterricht, besonders gerne für Kinder und Jugendliche. Wie die "Weltwoche" (Bezahlartikel) berichtet, ist der 35-jährige Iraker Osamah ein Ex-Mitglied des Islamischen Staats.
Von Schweizer Gericht verurteilt
2017 wurde er unter anderem wegen dieser Mitgliedschaft zu insgesamt 44 Monaten Gefängnis verurteilt. Gemäß Bundesstrafgericht war Osamah dabei, einen terroristischen Anschlag in Europa vorzubereiten.
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Trotz Verurteilung wurde der 35-Jährige jedoch vorläufig in der Schweiz aufgenommen, da ihm laut Bundesverwaltungsgericht in seinem Herkunftsland Folter und Tod gedroht hätten. Das Bundesamt für Polizei Fedpol geht nach wie vor davon aus, dass der Mann gefährlich ist und schreibt in seinem neuesten Jahresbericht, Osamah wolle "predigen und Gleichgesinnte um sich scharen".
Um ihm die Wohnungssuche zu erleichtern, änderten die Schaffhauser Behörden Vor- und Nachname Osamahs. Dass dabei jüdische Namen gewählt wurden, kritisiert der Schweizerische Israelitische Gemeindebund. Der Name könne dem verurteilten Mann etwa ermöglichen, unerkannt an jüdischen Veranstaltungen teilzunehmen.
Gemäß "Weltwoche" ist Osamah mit einer Schweizer Konvertitin verheiratet, die aus der Winterthurer Islamistenszene stammt. Frühstens drei Jahre nach der standesamtlichen Eheschließung könnte Osamah eine erleichterte Einbürgerung beantragen, wobei dabei das Staatssekretariat für Migration das letzte Wort hätte – etwa wenn eine Gefährdung der inneren Sicherheit befürchtet würde.