Wegen übler Nachrede ist ein 66-jähriger Tiroler am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Der wegen Kinderpornografie erstinstanzlich verurteilte Mann hatte zwei Richterinnen und eine Staatsanwältin online als Mörderinnen bezeichnet. Der Strafantrag war wegen Befangenheit an die Vorarlberger Staatsanwaltschaft abgetreten worden.
Der Pensionist war in Innsbruck wegen Kinderpornografie in erster Instanz zu zwölf, in zweiter Instanz dann zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, in seinen Augen ein Fehlurteil. Im Internet machte er seinem Ärger Luft, stellte Fotos von den zwei zuständigen Richterinnen und der Staatsanwältin online und bezeichnete sie als "Mörderinnen".
YouTube-Video mit übler Nachrede und Selbstmord-Ankündigung
Die Frauen würden ohne Gewissen urteilen und hielten sich für "Gottvater", so die Meinung des Verurteilten. In seinem "YouTube"-Video kündigte er zudem seinen Selbstmord an und machte dafür die Justiz verantwortlich. Weil er die Betroffenen öffentlich eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigte, erfüllte der Angeklagte mit seinem Verhalten den Tatbestand der üblen Nachrede, urteilte das Landesgericht Feldkirch.
Die 480 Euro unbedingte Geldstrafe akzeptierten sowohl der Pensionist als auch die Staatsanwaltschaft. Weil der Tiroler nicht anwaltlich vertreten war, hat er dennoch drei Tage Bedenkzeit. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.