Im Prozess nach dem Mord an einer 68-Jährigen Oberösterreicherin, zu dem ihr 72-jähriger Mann den 19-jährigen Enkel angestiftet haben soll, sind am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis weitere Zeugen befragt worden. Dabei widersprach eine entfernte Verwandte der Familie den Ausführungen des angeklagten Großvaters.
Als der 72-Jährige heimkam, sei die Tür zum Wohnzimmer von der Leiche blockiert worden, erinnerte sie sich an ein Gespräch. Er selbst hatte ausgesagt, dass ihm . Nach dem Gewaltverbrechen in Taufkirchen an der Pram (Bezirk Schärding) konnte der 72-Jährige vorübergehend nicht ins Haus zurück, die Verwandte stellte ihm eine Wohnung zur Verfügung. Als er den Schlüssel holte, hätten sie sich über die Bluttat unterhalten, erklärte die Frau.
Dabei soll er berichtet haben, dass die Wohnzimmertür wegen des regungslosen Körpers der 68-Jährigen nur schwer zu öffnen gewesen sei. Der Mann habe dann das Haus verlassen und die Einsatzkräfte telefonisch alarmiert, so die Zeugin. Am Montag hatte der Beschuldigte, der die Anstiftung bestreitet, gesagt, dass ihm seine Ehefrau nicht gleich aufgefallen sei. "Ich habe nicht auf den Boden geschaut."
Lange Ehe mit guten und schlechten Tagen
In der Verhandlung wurden die Zeugen auch über das Verhältnis des Paares befragt. Eindeutige Aussagen, die ein Motiv ableiten lassen, gab es dabei nicht. Verwandte zeichneten das Bild einer langjährigen Ehe, in der es gute und schlechte Tage gab. Die Reibereien und Nörgeleien der Frau an ihrem Mann hätten aufgehört, nachdem es einmal ein Treffen mit dessen außerehelicher Tochter gegeben hatte. Es habe der Eindruck bestanden, die beiden hätten beschlossen, gemeinsam alt zu werden.
Uneinheitlich war die Einschätzung des Verhältnisses zwischen dem Großvater und seinem Enkel. Einerseits hieß es, der 72-Jährige habe jeden Schritt des 19-Jährigen begleitet, man habe gemerkt: Die beiden verstehen sich. Andererseits soll es zuletzt zunehmend Distanz gegeben haben.
Frage nach Lebensversicherung
Das Gericht will zusätzlich zu den bereits geladenen weitere Zeugen befragen - u.a. dazu, ob es eine Lebensversicherung für das Opfer gebe. Außerdem sollen am nächsten Prozesstag, kommenden Montag, die Eltern des jüngeren Angeklagten gehört und am Abend ein Lokalaugenschein am Tatort durchgeführt werden. Für 4. September sind die Ausführungen der psychiatrischen und der gerichtsmedizinischen Gutachterin vorgesehen. Das Urteil ist nach wie vor für 6. September geplant.