Für Wirbel hat eine bereits zwei Jahre zurückliegende Schießgeste eines Staatsanwalts gegen Tierschützer. Der Mann wurde nun aufgrund dieser Geste laut "Presse" disziplinarrechtlich rechtskräftig verurteilt.
Für Wirbel hat eine bereits gegen Tierschützer. Der Mann wurde nun aufgrund dieser Geste laut "Presse" disziplinarrechtlich rechtskräftig verurteilt.
Der Fall gestaltete sich verworren. Als Tierschützer , soll der (am Verfahren nicht beteiligte) Staatsanwalt mit seinen Fingern auf die Tierschützer gezielt haben. Untermauert wurde dieser Vorfall, weil die Geste in einer ORF-Sendung am 31. Oktober 2012 ausgestrahlt wurde.
Das war laut "Presse" auch der Grund, warum das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Graz von einer Schwere der Verfehlung und damit von einem Dienstvergehen ausgegangen sei. Der bisher unbescholtene Mann wurde daraufhin nun mit der mildesten Disziplinarstrafe belegt. Ein Strafverfahren wegen Verdachts der gefährlichen Drohung war mangels objektiven Tatbestands schon 2012 eingestellt worden.