Österreich

Bürokraten-Magie: Gackerl wird zu Tschickstummerl

Heute Redaktion
13.09.2021, 17:45

Franz G. sollte eigentlich wegen einem "Gackerl" 36 Euro bezahlen. Er vergisst darauf und erhält über einen Monat später eine Strafverfügung: Plötzlich geht es um ein widerrechtlich entsorgtes Tschickstummerl – nun 100 Euro Strafe.

Ende März vergangenen Jahres erblickten zwei Waste-Watcher einen Mischlingshund, als er in der Wiese des Hyberlparks (Simmering) einen Haufen legte. Sie sahen auch Franz G. (70), der kein Sackerl für das Gackerl seines Vierbeines hatte und stattdessen weiterging. Der Pensionist gibt zu, einen Fehler gemacht zu haben, betont aber, dass er es nicht mit Absicht getan hat: "In dem Moment hab ich diesem Hubschrauber nachgestarrt, der über uns geflogen ist. Der Hubschrauber war weg, die Kontrollorgane standen plötzlich da und zeigten auf den Punkt, wo mein Hund Civas sein Geschäft verrichtet hatte." Auf der darauffolgenden Organstrafverfügung der MA 48 war vermerkt: "27.03, 8.04 Uhr, 11., Dopplergasse 2. Hundekot liegen gelassen in der Wiese (Hyblerpark) und ging weiter."

Von 36 auf 100 Euro: Aus Gackerl mach Tschickstummerl

"Hart, aber gerecht", dachte sich der 70-Jährige und nahm sich vor die Strafe bald zu bezahlen. Es fing jedoch an "richtig blöd" zu laufen, als der Zahlschein im Papiersalat einer Schublade verschwand. Aus den Augen aus dem Sinn: "In diesem Zeitraum bin ich umgesiedelt. Nach meinem Umzug, hat meine Ex-Vermieterin einen eingeschriebenen Brief von der MA 58 (Wasserrechtsbehörde) für mich übernommen." Dass die Vermieterin, den Brief übernommen hat, konnte auch die Post bestätigen. Den Inhalt des Schriftstücks erfuhr G. jedoch einige Wochen später.

In der Strafverfügung der MA 58 heißt es: "Sie (Anm. d. Red. Franz G.) haben es zu verantworten, dass Sie am 27.03.2017 um 08.04 Uhr in 1110 Wien, Hyberlpark, eine Verunreinigung nach dem Wr. Reinhaltegesetz begangen haben, in dem Sie einen Zigarettenstummel auf den Boden geworfen und diese Verunreinigung nicht ohne unnötigen Aufschub, sondern erst nach Aufforderung der Organe der öffentlichen Aufsicht entfernt haben."

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Alle Angaben sind mit denen der Waste Watcher-Strafe ident, das Tschickstummerl und die 100 Euro Strafe sind allerdings neu. Auf die kritische Frage hin, ob Franz G. Raucher ist, musste er lachen: "Tja, jetzt wäre es vielleicht besser, wenn ich sagen würde, ich bin Nichtraucher, nur wäre es gelogen. Ich rauche, aber damit den Park verdrecken, nein. Die Kontrollorgane haben mich damals ganz sicher nicht wegen einem weggeworfenem Tschickstummerl zurechtgewiesen."

Pfändungstermin rückt näher

Das wird dem Pensionisten leider nicht mehr helfen: Die Einspruchfrist war ohne sein Wissen längst abgelaufen, sein Einspruch kam mehrere Wochen zu spät. G. ärgert sich aber auch über sich selbst: Er hätte sich das alles ersparen können, in dem er die 36 Euro einfach sofort bezahlt hätte, anstatt die Strafe auf später zu verschieben. Nachdem ihm auch noch eine "zwangsweise Öffnung" seiner Wohnungstür bevorsteht – falls er nicht bis Montagvormittag die Summe von (mittlerweile) 110 Euro bezahlt – will er es einfach hinter sich bringen.

So ganz alles scheint sich doch nicht gegen ihn verschworen zu haben: Der Pensionist kann jeden Euro gut gebrauchen und bat um einen letzten Aufschub. Ursprünglich war der Exekutor für den 17. September um 10 Uhr angekündigt. Eine Sachbearbeiterin der MA 6 (Abteilung: Erhebungs- und Vollstreckungsdienst) hätte ihm jedoch zugesichert, er würde noch Zeit bis 1. Oktober bekommen.

Was ist nun passiert?

Das Mysterium um die umgewandelte Strafe wird vorerst ungeklärt bleiben. Auf "Heute"-Nachfrage – was da vorgefallen ist und ob solche Missverständnisse im bürokratischen Arbeitsprozess einfach so passieren können – hieß es seitens der MA 58: "Über laufende Verfahren können keine Auskünfte erteilt werden."