Jener Autofahrer, der im Oktober 2011 in Neubau eine Frau getötet hatte, ist zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem muss er den Hinterbliebenen der Frau 20.000 Euro bezahlen. Grund für die relativ geringe Strafe ist, dass sich nicht nachweisen ließ, ob er bei Rot oder doch bei Grün über die Ampel gerast ist. Der Mann ist übrigens jetzt Chauffeur.
hatte, ist zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem muss er den Hinterbliebenen der Frau 20.000 Euro zahlen. Grund für die relativ geringe Strafe ist, dass sich nicht nachweisen ließ, ob er bei Rot oder doch bei Grün über die Ampel gerast ist. Der Mann ist übrigens jetzt Chauffeur.
Der Vorfall ereignete sich am 7. Oktober 2011 auf der Neustiftgasse in Wien-Neubau. Der Mann dürfte deshalb einer unbedingten Freiheitsstrafe entgangen sein, weil sich nicht nachweisen ließ, dass er bei Rotlicht in die Kreuzung mit der Kirchengasse eingefahren war. Fest steht, dass er mit überhöhter Geschwindigkeit stadtauswärts auf der Busspur unterwegs war und auf der Kreuzung mit seinem Audi A8 in einen Smart krachte, der von der Kirchengasse gekommen war.
Frau starb an Unfallstelle
Infolge des Crashs sei "der Audi ohne Bodenberührung auf die Gehsteigkante zugeflogen", hatte ein Passant beim Prozessauftakt Ende September dem Schöffensenat geschildert. Der Fußgänger war vom Fahrzeug ebenso getroffen worden, wie die 37 Jahre alte Frau. Während der Mann mit schweren Verletzungen überlebte, starb diese noch an der Unfallstelle.
Verwirrung um Ampelfarbe
Der Angeklagte hatte von Anfang an versichert, die Ampel habe Grün gezeigt. Diese Angaben stützten am Mittwoch zwei Zeuginnen. Eine Ärztin sagte aus, ihr wäre am Vorabend aufgefallen, dass besagte Ampel einen Defekt hatte. Nach dreimaligem Grünblinken wäre das Licht nicht auf Rot, sondern zurück auf Grün gesprungen. Eine Frau, die den Unfall beobachtet hatte, erklärte wiederum, nicht der Angeklagte, sondern der Smart-Fahrer sei bei Rot losgefahren.
Raser ist jetzt Chauffeur
Für den Senat reichte die Beweislage dessen ungeachtet für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage, da der 37-Jährige bewusst rechtswidrig und zu schnell auf der Busspur unterwegs gewesen und die ihm zumutbare Aufmerksamkeit außer achtgelassen habe. Der zum Unfallzeitpunkt beschäftigungslose Mann hat mittlerweile übrigens einen Job gefunden: Er ist Chauffeur.
Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist bereits rechtskräftig.