Österreich

VfGH: Arigona Zogaj darf vorerst in Ö bleiben

Heute Redaktion
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Arigona Zogaj und einer ihrer Brüder dürfen vorläufig in Österreich bleiben. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dürften sie hierzulande abwarten, sagte ein Sprecher der VfGH. Die Höchstrichter könnten schon im Juni über das Schicksal der Familie entscheiden.

Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Brüder dürfen vorerst in Österreich bleiben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit ist die Ausweisung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

Ausgang des Verfahrens offen

Aus Sicht der Verfassungsrichter spricht nichts dagegen, dass die Familie aus dem Kosovo den Ausgang des Verfahrens in Österreich abwartet, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am gegenüber der APA. Neuwirth warnte aber davor, aus der heutigen Entscheidung Rückschlüsse auf die Entscheidung des VfGH über die Beschwerde zu ziehen: "Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen."

Entscheidung vielleicht schon im Juni

Wann diese Entscheidung fällt, könne man noch nicht sagen. Die Verfassungsrichter treten noch im Frühjahr zu einer Session speziell in Asylsachen zusammen. "Es kann sein, dass die Beschwerde der Zogajs schon auf diese Tagesordnung gesetzt wird, aber es ist nicht sicher", so Neuwirth. Nächstmöglicher Zeitpunkt wäre dann die Juni-Session des Gerichtshofes.

Asylgerichtshof wies Zogajs ab

Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Brüder bekämpfen - vertreten vom Linzer Anwalt Helmut Blum - mit dem Antrag beim VfGH die Entscheidung des Asylgerichtshofes, der in zweiter Instanz die Ablehnung ihrer Asylanträge und die Ausweisung bestätigt hat. Das Innenministerium kommentierte die Entscheidung des VfGH nicht. Man beziehe zu Einzelfällen keine Stellung, hieß es.

APA/red.

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