Verfassungsgericht

VfGH entschied: Dann darf dein Handy abgenommen werden

Das Sicherstellen von Handys ist ohne vorherige richterliche Genehmigung illegal. Die VfGH-Entscheidung ist eine Niederlage für die Regierung.

Newsdesk Heute
VfGH entschied: Dann darf dein Handy abgenommen werden
Ohne vorherige richterliche Genehmigung ist das Sicherstellen von Handys illegal. Die Entscheidung ist eine Niederlage für die Regierung.
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Der Verfassungsgerichtsgerichtshof watscht die Regierung in der Causa-Handysicherstellung ab. In einer Entscheidung am Dienstag hat das Höchstgericht entschieden, dass die Sicherstellung von Mobiltelefonen illegal ist, wenn keine richterliche Genehmigung vorliegt.

Der Richter muss zustimmen bevor das Handy sichergestellt wird! Sonst verstößt das Beschlagnahmen gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz.

Kärntner Manager brachte Fall ins Rollen

Der VfGH gab mit der Entscheidung dem Antrag eines Kärntner Managers statt, gegen den wegen Untreue ermittelt wird. Dem Mann wurde bei den Ermittlungen gegen ihn das Handy abgenommen. Gegenüber der Kleinen Zeitung empört er sich. Wie in seinem Fall vorgegangen wurde, passe nicht in sein Rechtsverständnis.

Jetzt steht fest: Eine so weitgehende Maßnahme wie eine Sicherstellung von Datenträgern erfordere, die Genehmigung eines Richters. Nur so könne überprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen oder die Sicherheitsbehörden zu weit gehen. Das Gericht muss im Fall der Bewilligung der Sicherstellung auch entscheiden, welche Datenkategorien und welche Dateninhalte genau ausgewertet werden dürfen. Den Vergleich mit der Sicherstellung anderer Gegenstände sieht der VfGH als verfehlt an, weil die ermittelten Daten mit anderen Daten verknüpft und abgeglichen werden können. Im Extremfall auch gelöschte Daten wiederhergestellt werden.

Regierung muss Gesetz reparieren

Allerdings soll der "Richtervorbehalt" alleine noch keinen ausreichenden Rechtsschutz darstellen. Deshalb muss die Regierung nun ein neues Gesetz verabschieden. Die aktuelle Regelung tritt spätestens am 1. Jänner 2025 außer Kraft - diese Frist hat der VfGH gesetzt. Erfolgt eine Reparatur des Gesetzes früher, könnte es auch schneller gehen.

Edstadler: "Ein Handy ist kein Briefbeschwerer"

Die zuständige Justizministerin Alma Zadić kündigte die "zeitnahe" Umsetzung an. "Ich begrüße, dass der Verfassungsgerichtshof mit seiner heutigen Entscheidung die grundrechtlichen Fragen und Abwägungen bei Handysicherstellungen verfassungsrechtlich geklärt hat." Die neue Regelung soll sowohl die Sicherheit der Bevölkerung wahren, gleichzeitig aber Ermittlungen nicht gefährden. Die Opposition fordert Tempo bei der Reparatur. "Es ist unser gesetzlicher Auftrag, dies umgehend zu korrigieren. Die Handydatensicherstellung muss jetzt rasch auf neue Beine gestellt werden," forderte Karoline Edtstadler. Die aktuelle Gesetzeslage würde nicht berücksichtigen, dass Handys umfassende Informationen zu unserem gesamten Leben enthielten. "Ein Handy ist kein Briefbeschwerer", mahnte die Verfassungsministerin.

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    red
    Akt.