Niederösterreich

VfGH lässt Drogendealer (26) jetzt aus der Schubhaft

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hat am Mittwoch einen Schubhäftling entlassen. Denn eine zeitnahe Abschiebung des Dealers ist nicht möglich.

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Verfassungsgerichtshof, Wien
Verfassungsgerichtshof, Wien
Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com

Ein Schubhäftling aus Afghanistan hatte in den letzten Wochen für Aufregung gesorgt: Er soll zu Unrecht in Schubhaft gewesen sein, Innenminister Karl Nehammer (VP) wurde aus einschlägigen Kreisen dafür heftig kritisiert.

Schubhaft

Kurz zur Sache: Über den 26-Jähirgen war – nach zwei abgeschlossenen Asylverfahren – die Schubhaft verhängt worden. Aus der Schubhaft heraus stellte der Mann einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erachtete die Weiterführung der Schubhaft aber weiterhin als verhältnismäßig, da Fluchtgefahr bestehe. Gegen diese Entscheidung langte er beim VfGH eine Beschwerde ein.

Und da der VfGH keine Möglichkeit einer Abschiebung sieht, wurde der Afghane jetzt aus der Schubhaft entlassen. Die Entscheidung des Gerichtshofs gilt nur für ihn, allerdings hat der VfGH seinen Beschluss  bereits veröffentlicht. Der Anwalt des Afghanen, Clemens Lahner, sagte im "Ö1"-Mittagsjournal: "Ich verstehe das als Wink mit dem Zaunpfahl: Lasst die Leute aus der Schubhaft, weil ihr könnt sie sowieso nicht abschieben."

Weitere 35 Afghanen in Schubhaft

Derzeit sitzen 35 Afghanen in Schubhaft, 28 davon sind sogenannte Dublin-Fälle. Generell wird Schubhaft routinemäßig alle vier Wochen von der Justiz geprüft (BVwG).

Zum speziellen Fall des Afghanen: Der Mann, hatte mit dem Geburtsdatum 1.1. 1999 im Dezember 2015 um Asyl angesucht, 2017 kam der negative Bescheid. Zwei mal wurde der Mann gerichtlich wegen Suchtgifthandels verurteilt. Aus der Strafhaft wurde er in Schubhaft gesteckt, dann der stoppte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Abschiebungen nach Afghanistan und jetzt hob der VfGH die Schubhaft des Afghanen auf - mit diesem, möglicherweise richtungsweisenden, Beschluss.

Der eigentlich am 1.1. 1995 geborene Afghane war wegen Drogenhandels am Landesgericht Eisenstadt zu 14 Monaten teilbedingter Haft (zehn Monate davon bedingt) und am Landesgericht Wr. Neustadt zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Für Anwalt Clemens Lahner ist es jedoch irrelevant, ob der Mann vorbestraft ist oder nicht. "Wenn ihm in Afghanistan der Tod droht, wird er nicht abgeschoben", so Lahner zum ORF. Der Advokat widerspricht somit klar der Linie von Innenminister Karl Nehammer (VP) - der Minister bleibt bei seiner harten Linie.