Politik

Fix: Rauchverbot kommt auch in Discos

Schlappe für die österreichischen Nachtgastronomen. Sie hatten einen Antrag gegen das allgemeine Rauchverbot eingebracht, der wurde aber abgelehnt.

Heute Redaktion
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ÖVP, SPÖ, Neos und Liste Jetzt haben am 2. Juli im Nationalrat das absolute Rauchverbot in der Gastronomie fixiert. Jene Regelung, die bereits 2015 von der damaligen rot-schwarzen Koalition beschlossen wurde, tritt am 1. November 2019 in Kraft. Die türkis-blaue Regierung hatte auf Drängen der FPÖ die Übergangsregelung zur nun doch nicht ganz dauerhaften Dauerlösung gemacht.

Antrag abgeblitzt

Eine Gruppe von Nachtgastronomen, also Betreiber von Discos und Bars, hatte dagegen einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Er wurde abgelehnt, wie der VfGH am Mittwoch mitteilte.

"Anträge werden vom VfGH u.a. dann abgelehnt, wenn sie vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben", heißt es in einer Mitteilung des Höchstgerichts. Das sei hier der Fall gewesen.

Es sei dem Gesetzgeber "nicht entgegen­zutreten, wenn er den Gesundheitsschutz, insbesondere auch die Interessen von Arbeitnehmern, höher bewertet als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben", heißt es in der Begründung.

"Wirte sind die Dummen"

"Wir nehmen die Entscheidung natürlich zur Kenntnis", sagt Stefan Ratzenberger, Initiativensprecher der Nachtgastronomen, im Gespräch mit "Heute.at". "Das heißt aber noch lange nicht, dass das Problem gelöst ist. Wir appellieren an die Vernunft der politischen Verantwortungsträger, eine Lösung zu finden. Denn bisher gibt es keine Antwort."

Laut Ratzenberger droht ab dem 1. November eine Katastrophe für die Gastronomen und Anrainer. "Das müssen Sie sich einmal vorstellen", skizziert er das Szenario. "Bei den Halloween-Feiern darf ab Mitternacht nicht mehr geraucht werden. Wenn das nur ein einziger Gast nicht mitbekommen hat und sich eine Zigarette anzündet, kann es die erste Strafe geben."

Es müssten Raucher zu Tausenden vor die Türe, wo die Betreiber ebenfalls für den Lärm, den sie verursachen, verantwortlich seien. "Egal was der Wirt macht - er ist der Dumme", sagt Ratzenberger.

Was ist mit den Shisha-Bars?

Damit bleibt nur noch ein Verfahren gegen das Rauchverbot im Rennen. Wie ein Sprecher des VfGH auf "Heute.at"-Anfrage bestätigt, liegt seit Dienstag der Antrag der Shishabar-Betreiber beim Höchstgericht. Man werde ihn sorgfältig prüfen, heißt es.

"Es gibt einen großen Unterschied zwischen uns und den Nachtgastronomen", sagt Jakob Baran, Betreiber der "Titan"-Shisha-Bar im Wiener Donauzentrum und Obmann des Shishaverbandes, zu "Heute.at". "Während die Nachtgastronomen weiterhin tätig sein können, wird uns die Wirtschaftsgrundlage entzogen. Ohne Shisha können wir zusperren."

Aus diesem Grund sei das Gesetz laut dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer auch verfassungswidrig. "Dementsprechend sind wir zuversichtlich", sagt Baran. "Wir wollen aber weiterhin eine politische Lösung, um tausende Arbeitslose zu verhindern." Denn der VfGH befasse sich wohl erst im Dezember oder Frühling mit dem Antrag – das Verbot gilt hingegen bereits ab dem 1. November.

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